Eltern, die nun – entsprechend den Anforderungen des Bundesgerichtshofs – auf entsprechende Klagen hin erklären, sie hätten ihre dem Alter entsprechend reifen und vertrauenswürdigen Kinder über das Verbot derartiger Downloads belehrt, liefern damit zugleich die Vorlage für die Verurteilung ihres Nachwuchses. Der kann nur noch schwer argumentieren kann, nicht gewusst zu haben, etwas Verbotenes zu tun. Im Prinzip kann die Musikindustrie parallel Eltern und Kinder verklagen.

 

Unterschätzt wird auch das Risiko der Unterlassungserklärungen, die in solchen Fällen stets gefordert und meist auch unterschrieben werden. Diese Erklärungen enthalten drakonische Strafen für den Fall, dass erneut das Urheberrecht verletzt wird. In dem vom BGH beschiedenen Fall beispielsweise war ein „Ordnungsgeld“ von bis zu 250 000 Euro für jeden Fall der Wiederholung, falls dieses Geld nicht gezahlt werden kann „Ordnungshaft“ von sechs Monaten bzw. zwei Jahren angedroht.

Das sind Beträge, die jeden normalen Menschen ruinieren. Eingefordert werden können diese Beträge mindestens 30 Jahre lang, nach Ansicht anderer Juristen sogar ein Leben lang. Ob Eltern eine solche Erklärung überhaupt für ihre Kinder abgeben dürfen, ist strittig. Sicher aber ist, dass ein aufmüpfiger 15jähriger, der in seiner Clique angeheizt wird, doch noch einmal seine Fähigkeiten im Internet zu beweisen, nicht begreift, dass er so bis ins Rentenalter im Schuldturm sitzen kann.