Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun bestätigt, dass die Kosten für die Nachsorge von Deponien einkalkuliert werden darf.
Im Rechtsstreit zwischen dem Landkreis und dem Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg darüber, ob die Kosten für die Nachsorge von Mülldeponien tatsächlich in die Abfallgebühren einberechnet werden dürfen, hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine finale Entscheidung getroffen. Die Richter in Leipzig kamen zu der Auffassung, dass an der bisherigen Praxis des Landkreises nichts zu beanstanden ist. Das teilt das Landratsamt mit.
Das Bundesverwaltungsgericht habe eine Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) zurückgewiesen. Der VGH hatte im April vergangenen Jahres die Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 des Landkreises Ludwigsburg für rechtmäßig anerkannt. „Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts final bestätigt, wurde“, sagt Landrat Dietmar Allgaier. „Damit“, hebt er hervor, „haben wir nun Rechtssicherheit für die in den vergangenen Jahren festgesetzten Abfallgebühren und wissen, dass wir diesen Weg auch in den kommenden Gebührenjahren gehen können.“ So wie jetzt die Gebühren kalkuliert würden, „können wir die Kosten für die Nachsorge der Deponien nun sukzessive verteilen und vermeiden damit nicht nur starke Gebührenschwankungen, sondern auch eine ungerechte Verteilung dieser Kosten auf nachfolgende Generationen“.
Initiative sieht Ungerechtigkeit
Weniger glücklich dürfte über das Urteil die Initiative Müllgebühren Ludwigsburg sein. Die Aktivisten hatten moniert, dass der Landkreis in seinen Abfallgebühren die Kosten für die Nachsorge der Deponien mit einberechnet, und dagegen geklagt. Es sei ungerecht, dass die Altlasten vollständig von den heutigen Gebührenzahlern übernommen würden, obwohl sie mit der Verursachung in den betreffenden Zeiträumen nichts zu tun hatten. Hauptverursacher seien die damaligen Besitzer von Gewerbemüll gewesen, die es heute nicht mehr gebe und die nicht zur Kasse gebeten würden.