Es ist eine alte Tradition in Baden-Württemberg. Seit vielen Jahren engagieren sich Finanzbeamte – aus Ministerium, Oberfinanzdirektion (OFD) oder Ämtern – nebenberuflich in der Fortbildung von Steuerberatern. Die Interessen sind zwar eigentlich gegenläufig: Der Fiskus will möglichst hohe Einnahmen erzielen, die Steuerpflichtigen möchten nur das Nötigste bezahlen. Doch es diene beiden Seiten, heißt es regelmäßig, wenn die Staatsdiener in Seminaren und Aufsätzen über die komplexe Rechtslage informierten. Immer wieder einmal gab es indes Wirbel um Beamte, die den Nebenjob allzu emsig, redselig oder intransparent versahen – wie zuletzt im Fall einer privaten Firma mit Bezügen zur Verwaltungshochschule in Ludwigsburg.
Für OFD-Präsident eine „Frage des Maßes“
Was hält der neue OFD-Präsident Bernd Kraft von solchen Steuertipps aus den eigenen Reihen? Bei der Bilanz der Finanzverwaltung danach gefragt, outete er sich als ehedem selbst Beteiligter: In frühen Jahren habe er Entscheidungen des Bundesfinanzhofs rezensiert, wenn auch nur in geringem Umfang. Inzwischen sei er ohnehin zu weit weg von der Praxis. Grundsätzlich finde er es in Ordnung, so Kraft, wenn sich Kollegen an der Fortbildung von Steuerberatern beteiligten; die Zahl der Experten sei schließlich „nicht endlos“. Am Ende handele es sich um eine „Frage des Maßes“. Ziel sei zudem nicht die Steuervermeidung, sondern die richtige Rechtsanwendung.
Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne), die neben dem OFD-Chef saß, gab ungefragt eine etwas andere Antwort: Sie würde in Veranstaltungen lieber über den „Steuerstolz“ referieren. Ziel dieser Art von Fortbildung: Das Steuerzahlen solle „nicht nur als lästige Pflicht“ angesehen werden, so Splett, sondern als „wichtiger und wertvoller Beitrag zum Gemeinwesen“.