Das Landgericht Mannheim hat den Ex-Chef der Firma Flowtex wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der 63-Jährige hatte gestanden, vier wertvolle Gemälde sowie einen Geländewagen in die Schweiz geschafft zu haben.s

Mannheim - Es habe ihn „furchtbar aufgeregt“ dass er 13 Jahre nach Beginn seines großen Betrugsverfahrens in Mannheim „noch einmal hierher kommen musste“, hat Manfred Schmider vor einer Woche zum Auftakt seines Prozesses wegen zwei Insolvenzvergehen gestanden. An dessen Ende machte der Ex-Flowtex-Chef am Mittwoch aber einen ganz gelassenen Eindruck. Nach nur zwei Verhandlungstagen und einer Verständigung der Beteiligten erhielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung – für zwei Fälle des Bankrotts mit einem Schaden von immerhin zwei Millionen Euro.

 

So viel waren vier Chagall-Bilder und ein Geländewagen wert. Deren Verbleib hatte Schmider dem Insolvenzverwalter verschwiegen, um sie 2005 aus dem Gefängnis heraus mit Hilfe eines gleichfalls wegen Betrugs einsitzenden Mithäftlings und Bekannten aus Karlsruhe zu seiner geschiedenen Frau bringen lassen. Die hatte in der Schweiz gerade ein neues Haus bezogen. Dass er ihr damit nur eine Freunde machen wollte, wie er sagte, hat die Kammer Schmider nicht abgenommen. Man gehe davon aus, dass es für die Transaktion „auch materielle Gründe“ gegeben habe, sagte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Schmider habe aus Gewinnsucht gehandelt, wenn auch „nicht über das normale Maß hinaus“.

Der Verbleib der Chagall-Bilder sei unklar gewesen

Sie erinnerte erneut daran, dass die Frau des Flowtex-Chefs 2001 eine Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter abgeschlossen hatte. Darin habe sie sich verpflichtet, ihr Vermögen im Umfang von 300 Millionen Euro an den Verwalter zu übertragen. Weil damit lange Auseinandersetzungen über die genaueren Besitzverhältnisse, „über Geschenke, Übertragungen und Rückübertragen“, vermieden worden seien, habe sie von ihm im Gegenzug 20 Millionen Euro für ihre weitere Lebensführung erhalten, sagte die Richterin.

Die Existenz der vier Chagall-Bilder sei damals zwar bekannt, ihr Verbleib aus Sicht des Verwalters aber unklar gewesen. Schmider habe über Jahre hinweg verheimlicht, dass sich die Bilder in Karlsruhe befunden hätten – obwohl er gewusst habe, dass er gegenüber dem Verwalter eine Offenbarungspflicht gehabt habe. Das Strafverfahren gegen ihn sei auch nur in Gang gekommen, weil sich sein Helfer, der ehemalige Mithäftling, später in einem weiteren Verfahren einen Vorteil versprochen und ihn verraten habe. Bis heute sei im Übrigen unklar, ob die vier Bilder im Wert von 2,07 Millionen Euro jemals zu Gunsten der Gläubiger verwertet werden könnten, sagte die Vorsitzende. Sie seien zwar bei der Staatsanwaltschaft Zürich eingelagert. Doch ob sie der Verwalter auch bekomme, stehe wegen der Unterschiede im deutschen und schweizerischen Insolvenzrecht „auf einem anderen Blatt“.

Kammervorsitzende bedauert die Dauer des Verfahrens

Ausdrücklich bedauerte die Vorsitzende die überlange Dauer des Verfahrens von mehr als fünf Jahren, die für Kritik gesorgt hatte. Nach der EU-Menschenrechtskonvention habe jeder Angeklagte ein Recht auf ein zügiges Urteil, sagte sie. Diesen Anspruch hätten ihre und andere Wirtschaftskammern in Mannheim in den letzten Jahren nicht immer erfüllen können. Schuld sei deren starke Unterbesetzung, wegen der man es oft nur schaffe, eine Verjährung von Verfahren zu verhindern. Schmider profitiere von dieser Lage einerseits bei der Strafzumessung, andererseits sei die lange Unsicherheit über den Ausgang eine Belastung für ihn gewesen, sagte die Vorsitzende. Sie stellte dem 63-Jährigen eine „günstige Prognose“; dass er erneut straffällig werde, sei unwahrscheinlich. „Es ist das wohl letzte Kapitel des Flowtex-Komplexes, das die Mannheimer Justiz 13 Jahre beschäftigt hat“, sagte der Staatsanwalt.