Die Schließung des Kleinods wäre unverständlich. Das Geld für die Sanierung sei doch im Haushalt vorhanden, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Stuttgart - Es ist guter Brauch in der Stuttgarter Stadtverwaltung, dass die Ämter vor Beginn der Haushaltsberatungen dem Gemeinderat jene Vorschläge auf gelbem Papier unterbreiten, die Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) bei der Prüfung abgelehnt hat. Der Umweg ist häufig erfolgreich, denn diese Mitteilungsvorlagen lesen sich wie ein Armutsbericht. Vor allem das Technische Referat vermag den Verfall kommunaler Vermögenswerte so drastisch zu beschreiben, dass die Fraktionen nicht anders können, als Mittel für die Sanierung von Straßen, Brücken, Stäffele, Brunnen und Radwegen zu genehmigen.

 

Gartenbauamt kann Sanierung nicht stemmen

Man könnte annehmen, der Vorschlag des Garten-, Friedhofs- und Forstamts, die Freilichtbühne zu schließen, ist ausschließlich auf das Ziel ausgerichtet, dem Gemeinderat zwei Extramillionen für die Sanierung abzuringen. Tatsächlich wäre die Behörde, die eh schon unter den Sparbemühungen der Verwaltungsspitze leidet, mit der Finanzierung überfordert. Die Chancen stehen auch deshalb gut, weil sicher kein Stadtrat für das Ende der stimmungsvollen Konzerte auf der Freilichtbühne verantwortlich gemacht werden wollte. So rettete sich ja auch das Varieté.

Allerdings begründet das Amt seinen Vorschlag nicht nur mit dem baulichen Zustand. Es ist deshalb zu befürchten, dass die Gartenbauer tatsächlich glauben, Höhenpark, Besuchern und Anwohnern seien die mit dem Konzertsommer verbundenen Umstände nicht länger zuzumuten und das Denkmal gehöre in den historischen Zustand zurückversetzt. Diese Meinung darf die Behörde vertreten, sie muss sie aber – bei allem Verständnis für die botanischen Belange und die historische Bedeutung der „Veranstaltungsmulde“ – exklusiv haben.