So schnell war dieser Prozess zu Ende gegangen, dass die meisten Journalisten, die sich für ihn interessierten, das Finale verpassten. Am 31. Juli sprach das Landgerichts Stuttgart die Angeklagten Peter B. und Thomas D. frei.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm - So schnell war dieser Prozess zu Ende gegangen, dass die meisten Journalisten, die sich für ihn interessierten, das Finale verpassten. Am 31. Juli sprach die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Angeklagten Peter B. und Thomas D. vom Vorwurf frei, sie hätten von Ulm aus junge Muslime und Konvertiten aus Deutschland angeworben und mit Hilfe einer Sprachschule im ägyptischen Alexandria in terroristische Ausbildungslager vermittelt.

 

Der Freispruch dürfte auch das Ende des Verfahrens gegen fünf weitere Männer sein, die sich einst um den Ulmer Prediger Yehia Yousif geschart hatten und die als sogenannte Yousif-Gruppe zwischen 2006 und 2010 wiederum für den bewaffneten Kampf aktiv gewesen sein sollen. Im Oktober 2010 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den ersten Anlauf unternommen, drei Angeklagte der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu überführen. Doch der damalige Vorsitzende Richter Heinz Layher erkannte rasch nach Prozessbeginn, dass sein bevorstehender Übertritt in den Ruhestand ein unüberwindbares Verfahrenshemmnis sein würde. Layher setzte das Verfahren aus und überließ die Dinge seinem Nachfolger. Alle Haftbefehle wurden ausgesetzt.

Der Kassenwart des IIZ wurde von der Türkei ausgeliefert

Im Juli 2012 aber wurde am Frankfurter Flughafen überraschend Peter B. verhaftet. Der 2009 abgetauchte frühere Kassenwart des aufgelösten Islamischen Informationszentrums (IIZ) Ulm war in der Türkei wegen illegalen Grenzübertritts verhaftet und an Deutschland ausgeliefert worden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt bis heute gegen B. wegen eines mutmaßlichen Aufenthalts in einem Terrorlager in Waziristan, der pakistanischen Bergregion an der Grenze zu Afghanistan. Die Stuttgarter Staatsschutzkammer unter ihrem Vorsitzenden Reiner Skujat trennte das Verfahren gegen den inhaftierten B. sowie gegen Thomas D. ab und begann die Verhandlung. D. ist ein Schwiegersohn des abgetauchten Yehia Yousif und lebt mit Frau und Kindern im ägyptischen n Alexandria.

Wo das Stuttgarter Landgericht 2010 erst zu wenig Zeit für den Prozess eingeplant hatte, nahm es sich 2013 zu viel vor. Bis zum 9. Oktober war terminiert worden. Dass die Urteilsfindung sehr viel schneller vonstatten gehen würde, deutete sich aber schon im April an. Das Gericht setzte den Angeklagten Peter B. auf freien Fuß. Der Mitangeklagte D. war zu diesem Zeitpunkt unbehelligt von der deutschen Justiz bereits wieder zurück nach Alexandria gereist. Mit der Freilassung von B. „war klar, wo die Reihe hingeht“, sagt der Stuttgarter Strafverteidiger Stefan Holoch. Die Anklage habe ganz einfach nichts in der Hand gehabt. Das bestätigt, obwohl die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, im Kern auch das Landgericht. Zu den Freisprüchen sei es gekommen, sagte ein Gerichtssprecher, „weil der Tatnachweis nicht zur Überzeugung der Kammer geführt werden konnte“.

Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt

Der Prozess zeigte eine grundsätzliche Schwierigkeit der Beweisführung in Sachen Islamismus. Das Qortoba Institute for Arabic Studies in Alexandria, das von saudi-arabischen Stiftungen unterstützt werden soll, ist Anlaufpunkt diverser Terroristen und selbst ernannter Märtyrer gewesen. So war der von Ulm aufgebrochene und 2010 von pakistanischen Militärs getötete Konvertit Eric Breininger dort gewesen, außerdem die zu langen Haftstrafen verurteilten Mitglieder der Sauerland-Gruppe: Daniel Schneider, Atilla Selek und Fritz Gelowicz. Doch den Nachweis, dass es in der Schule zur Weitermittlung in Terrorlager kam, ist die Anklage in Stuttgart schuldig geblieben. Rechtshilfeersuchen an die ägyptische Regierung, um beispielsweise den Leiter des Qortoba Instituts vernehmen zu können, haben keine Aussichten auf Erfolg.

Für den Anwalt Holoch ist erwiesen, dass es nie einen in Ulm entworfenen Masterplan gegeben habe, um Konvertiten in den Kampf zu lotsen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will noch nicht aufgeben. Sie hat direkt nach dem Urteilsspruch im Juli Revision eingelegt.