Das gemeinsame Rudelgucken macht die Fußball-EM erst schön. Doch Kirchengemeinden, Vereine und Privatpersonen, die eine Großleinwand aufstellen, müssen bestimmte Regeln beachten. Sonst können Kosten entstehen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Seit dem Sommermärchen 2006 wissen wir: Fußballschauen macht in Gemeinschaft am meisten Spaß. Das geht bei der Fußball-EM (14. Juni bis 14. Juli) nicht nur im großen Rahmen auf dem Stuttgarter Schlossplatz, sondern auch im Vereinsheim, im Kirchgarten oder dem heimischen Carport. Wer einen Großbildschirm oder gar eine Leinwand aufstellt, sollte allerdings bestimmte Regeln beachten. Sonst könnte es ein böses Erwachen geben.

 

Muss man fürs Public Viewing bei der Uefa eine Lizenz beantragen?

Grundsätzlich schon. Allerdings gibt es eine Sonderregel für kleinere Veranstaltungen, und die ist dank des deutschen Urheberrechts ziemlich großzügig. Demnach liegt die Grenze, bis zu der keine Uefa-Lizenz erforderlich ist, bei 300 Besuchern. Allerdings darf dann auch kein Eintritt verlangt werden.

Darf man seine Unkosten durch einen Getränkeverkauf decken?

Dagegen hat die Uefa nichts einzuwenden, vorausgesetzt es gibt keinen Mindestverzehr. Auch darf kein Sponsor fürs Public Viewing angeworben werden. Und man sollte unbedingt die Worte Euro, EM 2024 oder Uefa meiden und nicht etwa an die Wand pinnen oder damit auf das Public Viewing aufmerksam machen. Denn die sind urheberrechtlich geschützt. Neutrale Ausdrücke wie „Fußballübertragung“ oder „Europameisterschaft“ sind hingegen in Ordnung.

Fallen unter diesen Bedingungen dann gar keine Lizenzkosten an?

Die private Vorführung im Carport oder im Garten ist dann kein Problem. Einzige Voraussetzung: es sollte wirklich eine private Veranstaltung sein, und das bedeutet, dass man die Zuschauer auch einigermaßen kennt. Familie, Freunde und die direkten Nachbarn sind kein Problem. Wer aber die ganze Straße pauschal einlädt, könnte mit einem weiteren möglichen Spielverderber in Konflikt geraten: der Gema.

Was hat die Gema damit zu tun?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte schützt das geistige Eigentum. „Bei Liveübertragungen werden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben,“ erklärt die Gema-Sprecherin Christina Zander. Hat die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter, werden deshalb Gebühren fällig.

Wie ist das bei einem vereinsinternen Public Viewing?

Wenn ein Fußballverein die Spiele zeigen möchte, gilt das in der Regel als öffentliche Veranstaltung, auch wenn nur die Mitglieder daran teilnehmen dürfen. Dieses Public Viewing muss daher bei der Gema angemeldet werden. Genauso verhält es sich, wenn eine Kirchengemeinde die Spiele zum Beispiel im Gemeindesaal oder in der Kirche für ihre Gemeindemitglieder zeigt.

Welche Gema-Sätze gelten für solche Veranstaltungen?

„Wir haben mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter einen passenden EM-Tarif vereinbart“, sagt Gema-Sprecherin Zander. Demnach können auf der Internet-Seite der Gema die Rechte für einzelne Spiele, aber auch pauschal für die gesamte EM erworben werden. Dort findet sich auch ein Preisrechner. Grundsätzlich sind die Gebühren nach Raum- und Bildschirmgröße gestaffelt. Ein Verein, der alle Spiele auf einem 200 bis 400 Quadratmeter großen Platz zeigen möchte und dafür einen Großbildschirm mit einer Diagonalen von mehr als 42 Zoll (106 Zentimeter) oder eine Leinwand aufbaut, zahlt beispielsweise insgesamt 253,31 Euro. Bis 200 Quadratmeter sind es nur 126,66 Euro.

Und wenn ein Verein die Anmeldung vergisst?

In diesem Fall sollte man nicht erwischt werden. „Denn dann besteht die Gefahr, dass man deutlich mehr zahlen muss“, sagt Ludwig Rentzsch, Anwalt für Künstler-, Internet- und Medienrecht in Stuttgart. Die Gema verlange dann den doppelten Satz. Zudem könnten Unkosten für Ermittlungen und Aufwandspauschalen in Rechnung gestellt werden. „Da ist das Kostenrisiko groß.“