Gastronomie in Esslingen Wirte beklagen Absagen wegen Testkosten

Auch Moritz Weiß vom Weinkeller Foto: Ines Rudel

Die von der Corona-Pandemie gebeutelte Gastronomie hofft auf gute Umsätze in der Vorweihnachtszeit. Doch die Reservierungen für private und geschäftliche Feiern haben das alte Niveau noch nicht erreicht. Das liegt wohl auch an der 3-G-Regel.

Region: Corinna Meinke (com)

Esslingen - Nach langen Lockdownmonaten in der ersten Jahreshälfte ist die Gastronomie in Esslingen wieder auf Touren gekommen. Alle hoffen, dass es keine weiteren Schließungen mehr geben wird und das Jahr 2021 vollends störungsfrei verläuft. In fünf Wochen beginnt der Advent – und damit die traditionell umsatzstärkste Zeit für viele Betriebe. Das Geschäft im November und Dezember ist von privaten und geschäftlichen Weihnachtsfeiern geprägt. Aber gilt das auch im Coronajahr? Und was bedeuten die 3-G-Regeln für die Nachfrage?

 

„Es läuft wieder an. Aber die Buchungen sind kurzfristiger geworden“, beschreibt Lutz Kielmeyer die aktuelle Lage in den beiden Betrieben der Familie, Kielmeyers Besen und dem Restaurant Kielmeyers 1582. Viele Gäste hätten bei der Buchung von Feierlichkeiten diesmal länger abgewartet. Die Freitage im November und Dezember seien aber sehr gefragt. Auf die Karte kommen neben Gans, schonend im Wasserbad nach der Sous-Vide-Methode zubereitet, spezielle Menüs für Weihnachten und Silvester.

Weihnachtsmarkt sorgt für Laufkundschaft

Es sei sehr positiv, dass der Weihnachtsmarkt stattfinden könne, der bringe viel Kundschaft in die Stadt. Durch Kielmeyers Lage direkt am Marktplatz entdeckten immer wieder neue Gäste das 2019 eröffnete Restaurant in dem malerischen Fachwerkgebäude, das 100 Gäste im Restaurant aufnehmen kann und in den drei Sälen in der Belle Etage insgesamt weitere 85 Plätze bietet.

Ein paar Häuser weiter bereiten sich Evrytos Chasiotis und sein Team in der Reichsstadt auf die nächsten Wochen vor. Während des Weihnachtsmarkts soll der Ruhetag gestrichen werden, denn es brauche jetzt jeden Gast, um die Verluste aus dem Lockdown zu decken. Die Buchungen für die Weihnachtsfeiern laufen nach Chasiotis’ Worten schleppend. Doch er hofft, dass bald weitere Anfragen kommen. Mit 125 Plätzen im Restaurant und weiteren 130 bis 200 im darüber liegenden Saal gebe es genügend Platz für große und kleine Feierlichkeiten.

Die Freitagabende sind stark nachgefragt

Auch für Benni Eisele vom Esslinger Ratskeller hat der Weihnachtsmarkt große Bedeutung. Er sei maßgeblich für das Geschäft im Advent. Da er das Lokal erst letztes Jahr im Lockdown übernommen hat, habe er noch keine Erfahrungen mit der Nachfrage in puncto Weihnachtsfeiern gesammelt. Die Freitage im Dezember seien aber schon ausgebucht. Der Gastraum im Ratskeller bietet Platz für 60 Personen und lässt sich unterteilen.

Gänsegerichte und Wildkarten sollen die Gäste locken

Moritz Weiß vom Traditionshaus Weinkeller Einhorn möchte seinen Gästen von November an wieder Gänsegerichte kredenzen und auch die Wildkarte laufe bereits wieder an. Das gemütliche und urige Restaurant, zu dem eine ehemalige Backstube, ein Weinkeller mit Sandsteingewölbe und das Einhornstüble im ehemaligen Bäckereiladen gehören, bietet 130 Plätze in drei Räumen.

Nach einem ruhigeren Sommer laufen die Reservierungen jetzt wieder ganz normal, hat Weiß festgestellt und die Freitage und Samstage im Dezember seien bereits ausgebucht. Unter den Gästen seien erfahrungsgemäß viele Touristen, die wegen des Weihnachtsmarkts nach Esslingen kommen.

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Auch das von Jochen Rörich betriebene Jägerhaus ist donnerstags und freitags im Dezember schon gut belegt. Seinen Gästen bietet der Gastronom bald wieder Gänsegerichte, und die Ente steht jetzt auch wieder auf der Karte. Ente sei sehr gefragt, vermutlich auch als Ersatz für das ausgefallene traditionelle Göckelesessen auf dem Cannstatter Volksfest. Für die Festzeit werden bereits Weihnachtsmenüs geplant. Thomas Nohl von der Esslinger L’Osteria erhält wieder vereinzelt Firmenanfragen. Sein Lokal lebe aber schon immer überwiegend von Laufkundschaft. Wegen der Coronaauflagen habe er das Platzangebot von 230 auf 100 reduzieren müssen. Deutlich weniger Weihnachtsfeiern verzeichnet Lena Lorch im Restaurant Joe Penas. Sie rechnet mit mehr Nachfrage im Januar und Februar, da immer mehr Unternehmen ihre Feiern wegen der hohen Arbeitsbelastung vor Weihnachten ins neue Jahre verlegten. Im Gastraum mit 120 Plätzen werden passend zur Saison Drei-Gänge-Menüs und eine Halloweenkarte angeboten.

Viele Gäste sitzen weiterhin lieber im Freien

Thomas Haubelt vom Lokal Die Insel beklagt viele abgesagte Firmen-Weihnachtsessen von Betrieben aus der benachbarten Fritz-Müller-Straße. Nur zwei von insgesamt 30 Buchungen seien geblieben. Er vermutet, dass die Absagen mit den für Ungeimpfte erforderlichen kostenpflichtigen Coronatests zusammenhängen. Sein Restaurant bietet 90 Plätze. Weil viele ältere Gäste sicherheitshalber lieber draußen sitzen, habe er rund 100 Decken angeschafft.

Unwägbarkeiten bei Einkauf und Personalplanung

Im Piccolo Mondo am Sportpark Weil mit 115 Plätzen plus einem Saal sieht sich Casandra Leo vor einer schwierigen Saison. Ihr Mittagstisch sei zwar gut besucht, doch Buchungen für Feiern gebe es wenige und nur kurzfristig. Viele Gäste seien verunsichert. Unlängst sei ein Fest abgesagt worden, weil nicht alle Gäste den Coronatest bezahlen konnten. Das berge für sie Probleme bei der Personalplanung und beim Einkauf.

Welche Corona-Testregeln gibt es?

Testpflicht
 Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen in vielen Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich. 

Ausnahmen
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind Menschen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, und Personen. Ebenso Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen. Und alle, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt. Dies gilt auch für Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit 10. September eine Impfempfehlung gibt.

Kinder
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Schüler einer Grundschule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reichen der Schülerausweis, eine Schulbescheinigung, eine Kopie des Jahreszeugnisses oder ein Schüler-Abo.

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