Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht in der Finanzierung von homöopathischen Mitteln durch gesetzliche Kassen keinen Sinn. Durch die Streichung könnten unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermieden werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen streichen. „Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn“, schrieb der SPD-Politiker auf der Online-Plattform X (früher Twitter). „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“ Auch den Klimawandel könne man „nicht mit Wünschelruten bekämpfen“.

 

Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placebo-Effekte hinausgeht.

„Unnötige Ausgaben vermeiden“

Wie der „Spiegel“ am Mittwochabend berichtete, verschickte Lauterbachs Ministerium ein Empfehlungspapier an andere Ministerin, in dem dargelegt wird, wo bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden kann. Darin heißt es dem Bericht zufolge: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“ Und weiter: „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Zusatzversicherungen sollen aber weiter möglich sein.

Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 gesagt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu erwägen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte er damals dem „Spiegel“. Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart.

Kritische und unterstützende Reaktionen

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), kritisierte die Pläne. „Anstelle von grundsätzlichen Überlegungen zur Sanierung der Kassenfinanzen verliert sich der Minister nun im Klein-Klein“, sagte Sorge der „Rheinischen Post“ (Freitag). „Die geplante Streichung der homöopathischen Leistungen ist eine Nebelkerze, die von der offensichtlichen bisherigen Untätigkeit in dieser Legislaturperiode ablenken soll.“ Die Diskussion darüber sei richtig und wichtig, allerdings werde es nur mit diesem Schritt nicht gelingen, nachhaltige Stabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen, sagte der CDU-Politiker.

Auch der Gesundheitsexperte der Grünen-Fraktion im Bundestag, Janosch Dahmen, bezeichnete die Pläne als unzureichend für Einsparungen. „Es ist richtig, in Zeiten großer finanzieller Belastungen steigenden Krankenkassenbeiträgen nun den Kampf anzusagen“, sagte er der Zeitung. „Das Augenmerk dabei lediglich auf ein paar homöopathische Einsparungen zu richten, anstelle überfällige, strukturelle Finanzierungsreformen anzugehen, wäre ein Fehler.“ Notwendig wären eine regelmäßige Anhebung der Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung und auch die „offensichtliche Notwendigkeit, dass der Staat seiner Verantwortung für die Gesundheitsversorgung von Menschen, die Bürgergeld erhalten, endlich in angemessenem Umfang nachkommt“.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, begrüßte die Ankündigung dagegen. „Während jede neue Leistung, die in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden soll, zu Recht einen umfangreichen Nutzennachweis durchlaufen muss, hat manche Krankenkasse gerne homöopathische Verfahren und Mittel, für die es keine ausreichenden Studienlagen gibt, im Sinne des Versichertenmarketings angeboten“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Freitag). Es spiele dabei keine Rolle, ob es sich um kleine oder große Summen handele; es gehe ums Prinzip.