Gewaltenteilung im Land Grün-Schwarz einigt sich auf Pandemiegesetz

CDU-Fraktionsvize Winfried Mack hat das Pandemiegesetz innerhalb der grün-schwarzen Regierungskoalition maßgeblich angestoßen. Foto: picture alliance / dpa/Marijan Murat

Der baden-württembergische Landtag erhält mehr Einfluss in der Corona-Politik. Das gilt vor allem beim Geld. Die beiden Regierungsfraktionen haben sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigt.

Stuttgart - Grün-Schwarz stellt die Bekämpfung des Coronavirus auf eine landesgesetzliche Grundlage. Die beiden Regierungsfraktionen haben sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, der am Donnerstag in erster Lesung im Landtag beraten wird. „Wir schaffen mehr Legitimation, mehr Transparenz und stärken das Demokratieprinzip“, sagte CDU-Vizefraktionschefin Nicole Razavi unserer Zeitung. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte: „Der Landtag muss frühzeitig informiert und umfassend beteiligt werden – das stellen wir sicher.“

 

Die mit harten Grundrechtseingriffen einhergehende Corona-Politik der Landesregierung fußt auf einer Rechtsverordnung, die sich aus dem Infektionsschutzgesetzes des Bundes herleitet. Innerhalb des Parlaments wie auch in der Corona-Rechtsprechung wurde diese rechtliche Basis immer wieder als zu schwach im Vergleich zur Tiefe der Grundrechtsbeschränkungen thematisiert. Immerhin geht es um Grundwerte wie die Versammlungsfreiheit, das Recht der freien Religionsausübung oder die Berufsfreiheit.

Landtag muss zustimmen

Der von Grün-Schwarz vorgelegte Entwurf für ein „Gesetz zum Erlass infektionsschützender Maßnahmen“ (Pandemie-Gesetz) trägt dieser Kritik in mehrfacher Hinsicht Rechnung. Die Landesregierung bleibt zwar befugt, die aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ableitbaren repressiven Maßnahmen in einer eigenen Rechtsverordnung aufzugreifen. Jedoch bedarf diese Rechtsverordnung, soll sie länger als drei Monate gelten, der Zustimmung des Landtags. Akzeptiert das Parlament die Verlängerung nicht, tritt die Verordnung nach Ablauf von weiteren vier Wochen außer Kraft. „Je länger Grundrechtsbeschränkungen andauern, umso genauer müssen wir hinschauen“, sagte CDU-Fraktionsvize Winfried Mack.

Ganz wichtig: Entnahmen aus der Finanzrücklage für Krisenbekämpfung sind ab einer Höhe von 7,5 Millionen Euro vom Finanzausschuss des Landtags zu genehmigen. In der Corona-Krise ist das bisher anders gelaufen. Die – unter Einbeziehung des Parlaments – in der Corona-Krise angelegte Rücklage in Höhe von gut sechs Milliarden Euro wurde von der Regierung freihändig angezapft. Da ging es bisweilen um dreistellige Millionenbeträge.

SPD und FDP haben bereits weitergehende Gesetzesentwürfe vorgelegt.

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