Das mit der Konkurrenz ist das andere Spielfeld. Eigentlich gibt es sie noch gar nicht. Zwar ist der Glücksspielstaatsvertrag schon eineinhalb Jahre alt, der unter anderem das Geschäft mit Sportwetten auf eine neue Grundlage stellte. Doch ist seither noch keine einzige der bis zu 20 Lizenzen zum Betrieb einer Sportwettengesellschaft vergeben worden.

 

Es sieht auch nicht so aus, dass das bald geschieht. Das ärgert die Lottogesellschaften. Nicht nur, weil sie sich auch um eine solche Erlaubnis beworben, aber eben so wenig wie andere eine bekommen haben. Derweil tummele sich die Konkurrenz bereits im Internet in dem gar nicht vorhandenen Markt. Sie agiere meist vom Ausland aus, binde potenzielle Spieler an sich und zahle weder Steuern oder Abgaben – jedenfalls nicht in Deutschland.

Kritik an den Auswahlkriterien

Das hessische Innenministerium ist bundesweit für die Lizenzvergabe zuständig. Vergangenes Jahr wurden die Betreiberzertifikate europaweit ausgeschrieben. Seither läuft die Auswahl. Die Spielerszene beklagt, dass dies nach nicht nachvollziehbaren Kriterien erfolge. Von 149 Interessenten, die eine der 20 Lizenzen zugeteilt haben wollten, seien 14 private und vier staatliche Unternehmen im Frühjahr zu einer zweiten Präsentationsrunde eingeladen worden, heißt es.

Dagegen sind abgewiesene Bewerber gerichtlich vorgegangen, mal mit weniger, mal mit mehr Erfolg. Am 30. April erkämpfte ein Interessent vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass er der Findungskommission sein Konzept persönlich erläutern darf. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Doch wenn es so weit ist, dürfte er „Präzedenzwirkung haben“, wie der bei Glücksspielsachen oft bemühte Bonner Anwalt Ronald Reichert sagt. Im Ergebnis heißt das, dass die Lizenzvergabe weiter verzögert wird. Bei der Stuttgarter Toto-Lotto Gesellschaft befürchtet man, dass sie erst dann erfolgt, wenn der Markt schon längst verteilt ist.

Um dem eigenen Transparenzanspruch zu genügen, will Lotto selbst eine Ziehungssendung von hoher Qualität auf den Weg bringen. Eine Saarbrücker Produktionsfirma wird sie machen. Die Ziehung ist dann live zu besichtigen, auch von mobilen Endgeräten aus. Danach stehe sie auf der Homepage jederzeit zum Abruf bereit. Der Lottoblock bringt damit auch ein finanzielles Opfer, denn bisher gab es die Übertragung umsonst, die eigene Sendung kostet. Die TV-Anstalten seien ja nicht verpflichtet, die Lottozahlen zu verbreiten. Deshalb sei man für diesen Kompromiss doch dankbar, erläutert Marion Caspers-Merk. Die Glücksspielkonkurrenz würde schließlich regelmäßig bei den Sendern vorstellig und ihre Benachteiligung beklagen.

Konkurrenz? Gibt es noch gar nicht

Das mit der Konkurrenz ist das andere Spielfeld. Eigentlich gibt es sie noch gar nicht. Zwar ist der Glücksspielstaatsvertrag schon eineinhalb Jahre alt, der unter anderem das Geschäft mit Sportwetten auf eine neue Grundlage stellte. Doch ist seither noch keine einzige der bis zu 20 Lizenzen zum Betrieb einer Sportwettengesellschaft vergeben worden.

Es sieht auch nicht so aus, dass das bald geschieht. Das ärgert die Lottogesellschaften. Nicht nur, weil sie sich auch um eine solche Erlaubnis beworben, aber eben so wenig wie andere eine bekommen haben. Derweil tummele sich die Konkurrenz bereits im Internet in dem gar nicht vorhandenen Markt. Sie agiere meist vom Ausland aus, binde potenzielle Spieler an sich und zahle weder Steuern oder Abgaben – jedenfalls nicht in Deutschland.

Kritik an den Auswahlkriterien

Das hessische Innenministerium ist bundesweit für die Lizenzvergabe zuständig. Vergangenes Jahr wurden die Betreiberzertifikate europaweit ausgeschrieben. Seither läuft die Auswahl. Die Spielerszene beklagt, dass dies nach nicht nachvollziehbaren Kriterien erfolge. Von 149 Interessenten, die eine der 20 Lizenzen zugeteilt haben wollten, seien 14 private und vier staatliche Unternehmen im Frühjahr zu einer zweiten Präsentationsrunde eingeladen worden, heißt es.

Dagegen sind abgewiesene Bewerber gerichtlich vorgegangen, mal mit weniger, mal mit mehr Erfolg. Am 30. April erkämpfte ein Interessent vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass er der Findungskommission sein Konzept persönlich erläutern darf. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Doch wenn es so weit ist, dürfte er „Präzedenzwirkung haben“, wie der bei Glücksspielsachen oft bemühte Bonner Anwalt Ronald Reichert sagt. Im Ergebnis heißt das, dass die Lizenzvergabe weiter verzögert wird. Bei der Stuttgarter Toto-Lotto Gesellschaft befürchtet man, dass sie erst dann erfolgt, wenn der Markt schon längst verteilt ist.