Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat seinen Reformentwurf fertig – Bayern stellt sich jedoch weiter quer und lehnt den Entwurf bislang ab.

Berlin - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat seinen Gesetzentwurf für eine Reform der Grundsteuer fertiggestellt, der Streit über den richtigen Ansatz bei der Neuregelung schwelt aber weiter. Die Grundsteuer werde künftig sehr einfach zu ermitteln sein, sagte Scholz am Dienstag in Berlin.

 

Die Steuerpflichtigen müssten viel weniger Angaben machen als heute, die Finanzverwaltung werde im großen Stil auf ohnehin vorhandene Daten zurückgreifen können. In der Summe würden die Bürger auch nicht stärker belastet. Man könne vielmehr „garantieren, dass in keiner Gemeinde ein höheres Grundsteueraufkommen entsteht“, sagte der Minister.

Wie bisher soll der Grundstückswert bei der Berechnung der Steuer ein entscheidender Faktor sein. Scholz weiß in dieser Frage fast sämtliche Bundesländer hinter sich, nur Bayern tritt noch für eine Berechnung auf Grundlage der Fläche ein.

Das Kabinett soll den Entwurf nach Möglichkeit noch im April billigen

Scholz’ Entwurf geht jetzt in die Ressortabstimmung mit den anderen Bundesministerien. Das Kabinett soll ihn nach Möglichkeit noch im April billigen, damit sich Bundestag und Bundesrat zügig mit dem Text befassen können.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Auch Mieter sind von ihr betroffen, da die Eigentümer die Steuer über die Betriebskosten umwälzen können. Die Einnahmen gehen komplett an die Städte und Gemeinden. Zuletzt betrug das Aufkommen rund 14 Milliarden Euro.

Die Zeit für eine Reform ist knapp: Das Verfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr wegen völlig veralteter Einheitswerte eine Neuregelung bis Ende 2019 angemahnt. Im Westen gelten derzeit noch Einheitswerte von 1964, im Osten sogar von 1935. Für die Umsetzung einer Reform hat der Gesetzgeber fünf Jahre Zeit. Scholz will dementsprechend, dass sein neues System vom Jahr 2025 an greift.

Konkret plant der Minister, bei Wohngrundstücken den Wert künftig in einem vereinfachten Verfahren ermitteln zu lassen. Nicht die tatsächlichen Mieteinnahmen sind dabei entscheidend, sondern regionale Durchschnittsmieten, wie sie sich aus den Datenbanken des Statistischen Bundesamts abrufen lassen.

Besitzer einer Wohnimmobilie müssten künftig dem Finanzamt statt mehrerer Dutzend nur noch fünf Daten übermitteln: Die Immobilienart (etwa Ein- oder Mehrfamilienhaus), das Alter des Gebäudes, die Wohnflächen, die Mietniveaustufe und den so genannten Bodenrichtwert (der ebenfalls lokal verfügbar ist).

Der Minister braucht die Hilfe der Städte und Gemeinden

Den Grundstückswert multipliziert der Fiskus in einem zweiten Schritt mit einer einheitlichen, radikal abgesenkten Steuermesszahl (0,00034), welche für Objekte des sozialen Wohnungsbaus oder von kommunalen Wohnungsgesellschaften nochmals vermindert werden kann. Das ergibt den so genannten Steuermessbetrag, auf den wiederum die kommunalen Grundsteuer-Hebesätze angewendet werden.

Damit das Grundsteuer-Aufkommen wie von Scholz versprochen in der Summe tatsächlich stabil gehalten werden kann, braucht der Minister die Hilfe der Städte und Gemeinden: Diese müssen gegebenenfalls ihre Hebesätze nach oben oder unten anpassen. Gesonderte Berechnungsverfahren soll es für gewerbliche und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke geben.

Neu ist die Möglichkeit für die Kommunen, unbebaute, aber baureife Parzellen mit einem höheren Hebesatz zu belegen. Auf diese Weise könnten die Gemeinden der Bodenspekulation entgegenwirken. Minister Scholz muss seinen Entwurf nun zunächst durchs Bundeskabinett bekommen. Dort könnten sich die CSU-Minister quer stellen. Das Land Bayern unter der Regierung von Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder ist weiterhin der Ansicht, dass es viel sinnvoller wäre, bei der Berechnung der Grundsteuer die Fläche des Objektes in den Mittelpunkt zu stellen.

Zuletzt hatte Bayern Öffnungsklauseln für die Bundesländer ins Spiel gebracht und dafür Unterstützung der Unions-Bundestagsfraktion erhalten. Auch die Südwest-CDU ist für Öffnungsklauseln. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält allerdings nichts von länderspezifischen Regelungen.