Lokales: Christine Bilger (ceb)

Rechtslage

 

Bei Verkehrsprojekten, die nicht zum vordringlichen Bedarfsplan des Bundes gehören, entfalten Klagen gegen das Vorhaben formal immer eine aufschiebende Wirkung. Allerdings hat die Bahn die Möglichkeit, aufgrund der von ihr als besonders dringlich eingestuften Bauarbeiten den Sofortvollzug zu beantragen. Wird der Antrag genehmigt, setzt er die aufschiebende Wirkung des Gerichtsbeschlusses außer Kraft. Gegen die Anordnung des Sofortvollzuges kann Widerspruch eingelegt werden, der aber keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

Sicherung

Die BUND-Landesvorsitzende und Sprecherin des Aktionsbündnisses gegen das Bahnprojekt, Brigitte Dahlbender, erklärte dagegen, aus ihrer Sicht bestehe auch für die bereits verlegten Rohre und das Technikgebäude vorläufig keine Rechtsgrundlage mehr. „Jeder Häuslebauer braucht einen roten Punkt von den Behörden. Nur die Deutsche Bahn hatte wohl gedacht, dass sie das umgehen kann.“ Die Zeit der „Mauscheleien“ sei nun vorbei, so Dahlbender. Den VGH-Beschluss bezeichnete sie als Durchbruch. „Langsam aber sicher geht der Bahn bei Stuttgart 21 die Luft aus“.

Der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß forderte bei einer Pressekonferenz im Schlossgarten, die Bahn solle die in dieser Woche gebauten Gräben im Park wieder zuschütten. Da der Baustopp mindestens acht Wochen dauern werde, bestehe sonst Gefahr für die Wurzeln der Bäume durch Frost im Winter. Frieß forderte seine Mitstreiter auf, friedlich zu bleiben, „egal was kommt.“

Noch keine Entscheidung über Baumfällarbeiten

Dahlbenders Mitstreiter im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, der SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch, bezeichnete den Baustopp als „eine schallende Ohrfeige für OB Wolfgang Schuster und Landesfinanzminister Nils Schmid.“ Die Stadt und das Finanzministerium hätten die Aufgabe gehabt, selbst gegen die illegalen Bauarbeiten der Bahn vorzugehen. Die Grünen im Gemeinderat mahnten, auch die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Platanenallee im Schlossgarten, einem Naturdenkmal, unter die Lupe zu nehmen.

Zuletzt hatte der BUND mit seiner Klage gegen die von der Bahn beantragte Verdoppelung der Grundwasserentnahme Schiffbruch erlitten. Im August hatte der VGH einen Eilantrag auf Stopp der Arbeiten abgelehnt. Allerdings hatte das Gericht auch bei dieser Planänderung die Notwendigkeit eines Änderungsverfahrens nicht ausgeschlossen.

In einem anderen Fall, den Baumfällungen vom 30. September vergangenen Jahres, ist noch keine Entscheidung ergangen. Auch hier hatte der BUND seinerzeit wegen illegaler Baumfällarbeiten Anzeige gegen die Verantwortlichen der Bahntochter DB Projektbau erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen dazu zwar abgeschlossen, das Ergebnis steht aber noch aus.

Neue Verhältnisse am Bauzaun im Schlossgarten

Rechtslage

Bei Verkehrsprojekten, die nicht zum vordringlichen Bedarfsplan des Bundes gehören, entfalten Klagen gegen das Vorhaben formal immer eine aufschiebende Wirkung. Allerdings hat die Bahn die Möglichkeit, aufgrund der von ihr als besonders dringlich eingestuften Bauarbeiten den Sofortvollzug zu beantragen. Wird der Antrag genehmigt, setzt er die aufschiebende Wirkung des Gerichtsbeschlusses außer Kraft. Gegen die Anordnung des Sofortvollzuges kann Widerspruch eingelegt werden, der aber keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

Sicherung

Die Polizei baut das Schutzgitter vor dem Bauzaun wieder ab. Es sei errichtet worden, weil mit „emotionalen Reaktionen“ aufgrund der Arbeiten für die Kanalgräben gerechnet wurde. Im Internet forderten gestern Projektgegner, die Polizei solle die Einhaltung des Baustopps überwachen. „Das ist keine Aufgabe des polizeilichen Vollzugsdienstes“, sagte ein Polizeisprecher.