Der Backnanger Oberbürgermeister Frank Nopper erklärt in Sachen Wasserrecht: „Wir sind rechtstreu.“ Die Vorwürfe des Regierungspräsidiums Stuttgart weist der Stadtchef entschieden zurück.

Rems-Murr/ Ludwigsburg: Martin Tschepe (art)

Backnang - Die Stadt Backnang weist die Vorwürfe des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP) wegen der Baugenehmigung für Gebäude, das direkt an der Murr errichtet worden ist, entschieden zurück. Dies erklärt der Oberbürgermeister Frank Nopper in Reaktion auf ein an ihn gerichtetes Schreiben des RP, „das offensichtlich von interessierten Behördenkreisen an die Öffentlichkeit“ und an unsere Zeitung weitergeleitet worden ist. Das RP hatte Nopper mitgeteilt, dass die Stadt rechtswidrig handele (wir berichteten). Das Gebäude hätte im Überschwemmungsgebiet nicht errichtet werden dürfen, jedenfalls nicht ohne einen Ausgleich zu schaffen.

 

Nopper indes sagt: „Wir sind rechtstreu.“ Bei der juristischen Auseinandersetzung geht es im Kern um diese Frage: Musste bei dem 2013 von der Stadt Backnang genehmigten Neubau an der Aspacher Brücke das alte oder das neue Wasserrecht angewendet werden? Nach dem altem Wasserrecht, so die Stadt, habe man keine Ausgleichsflächen schaffen müssen.

Die Stadt Backnang vertrete die Rechtsauffassung, dass das alte Wasserrecht unbedingt Anwendung finden musste, weil die Baugenehmigung vor Inkrafttreten des neuen Wassergesetzes erteilt wurde. Das RP sagt, das neue Recht hätte angewendet werden müssen, weil die Bauarbeiten nach dem Stichtag begonnen haben.

Renommierte Juristen, sagt Nopper, teilten die Auffassung der Stadt. Diese sei dem damals amtierenden Regierungspräsidenten vor fast zwei Jahren in einem Gespräch erläutert worden, „ohne dass das RP bislang tätig geworden wäre“. Im Übrigen habe eine gegen die Baugenehmigung erhobene Klage keinen Erfolg gehabt. In dem Schreiben des RP werde behauptet, die Stadt hätte die Baugenehmigung „in der Gerberstraße in Backnang, also im festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ erteilt. Dies sei falsch, weil es am Tag der Erteilung der Baugenehmigung noch kein festgesetztes Überschwemmungsgebiet gegeben habe, so die Einschätzung der Stadt.

Das RP hat angekündigt, dass „weitere rechtliche Schritte“ folgen könnten. Ein Behördensprecher erklärt, dass die Stadt selbst Konsequenzen ziehen müsse. „Je nachdem, wie die Stadt nun vorgeht, wird zu entscheiden sein, ob und welche rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen sind.“