Identitätspolitik Der Kampf ums Kopftuch

Ferehsta Ludin 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht Foto: dpa/dpaweb/Uli Deck

Vor 25 Jahren verwehrte die Landesregierung der Schulreferendarin Fereshta Ludin die Übernahme in den Staatsdienst. Akten aus jener Zeit sind jetzt im Hauptstaatsarchiv angelandet. Sie zeigen: Auch damals wurde schon um Identitätspolitik gerungen. Und die Debattenkultur ließ ebenfalls zu wünschen übrig.

Mitte 1998 ging im Staatsministerium ein Brief ein, in dem sich ein Schulrektor a. D. an den Ministerpräsidenten Erwin Teufel wandte. Der Pensionär befleißigte sich, dem CDU-Politiker mitzuteilen, dass sich an der Parteibasis viele Empörte fänden, deren Missstimmung sich gegen Kultusministerin Annette Schavan richte. Der Vorwurf: Die Musterkatholikin Schavan gehe zu duldsam mit der Schulreferendarin Fereshta Ludin um, die darauf bestehe, auch im Unterricht ein Kopftuch („ein provozierendes Kopfgestell“) zu tragen. Würde Ludin als Beamtin in den Schuldienst übernommen, schrieb der Pädagoge aus dem württembergischen Allgäu, „wird dies für mich der Anlaß sein, der Union, der ich fast 50 Jahre angehöre, Lebewohl zu sagen. Denn langsam kotzt mich das Multi-Kulti-Getue der professionellen Gutmenschen zuinnerst an.“ Auf dem Brief findet sich die handschriftliche Randglosse, oder besser: der Randseufzer der zuständigen Referentin in der Regierungszentrale: „Fängt das wieder an?“

 

Nach einem Vierteljahrhundert sind die Regierungsakten zum „Fall Ludin“ im Stuttgarter Hauptstaatsarchiv gelandet. Der sogenannte Kopftuchstreit hatte seinerzeit das Land in Aufruhr gesetzt. In der Folge kam es zu zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und zahlreichen Änderungen von Schulgesetzen der Länder. Es handelte sich um ein frühes Beispiel für jene Identitätskonflikte, die heute das gesellschaftliche Klima beeinflussen und in der Politik virulent sind – zuletzt im Kontext von Rassismuserfahrungen im Streit über den Roman „Tauben im Gras“ von Wolfgang Koeppen oder im Zusammenhang mit Konflikten um Boris Palmer.

Kein laizistischer Staat

Bei Fereshta Ludin – Tochter eines afghanischen Diplomaten – ging es hingegen ums Kopftuch: für die Gegner ein Symbol des islamischen Fundamentalismus, dazu ein Instrument der Unterdrückung der Frau. Die Verteidiger beriefen sich auf das Toleranzgebot. In der Akzeptanz des Kopftuchs erkannten sie ein Integrationsangebot an die islamische Community. Ludin selbst berief sich auf ihre Glaubensfreiheit und ihr Persönlichkeitsrecht. Staatsrechtlich stand die weltanschauliche Neutralität des Staats zur Debatte. Dieser ist in Deutschland anders als in Frankreich nicht laizistisch durchformt.

In den Akten findet sich ein sehr ausführlicher Brief der damals 23-jährigen Lehramtsstudentin an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Ludin schrieb ihn bereits 1994 an Schavans Vorgängerin Marianne Schultz-Hector. Ludin berichtet darin ausführlich von der Ablehnung, die sie mit ihrem Kopftuch von den Schulleitungen und den die Praktikantin betreuenden Schulkräften erfuhr. Es müsse doch möglich sein, schreibt sie, sich mit Kopftuch in der Gesellschaft „als dazugehöriger Teil fühlen zu können“. Sie schreibt: „Dieses Stück Stoff bedeutet uns sehr viel, weil wir unsere Gottesgläubigkeit unter anderem auch damit zum Ausdruck bringen – anderen aber schadet es weder, noch beeinträchtigt es ihre Freiheit.“ Ludin verlangte nach einer „Klarstellung“, dass es nicht den Schulleitungen überlassen bleiben könne, ob Praktikantinnen mit Kopftuch ins Klassenzimmer dürfen. Das Ministerium lehnte dieses Anliegen ab aus „Sorge um einen geordneten Schulbetrieb“.

Ludin hatte viele Befürworter – auch von der CDU

1997 wurde es dann spannend, Fereshta Ludin begann ihr Referendariat – mit Kopftuch. Kultusministerin Schavan ließ dies zu mit Verweis auf das Ausbildungsmonopol des Staats. Im Hintergrund spielten bei ihr aber noch andere Überlegungen eine Rolle. Wo der Islam zurückgedrängt werde, fürchtete sie, folge bald das Christentum. Dem Amtschef des Staatsministeriums, Lorenz Menz, ließ sie eine rechtliche Einschätzung des bayerischen Kultusministeriums „vertraulich“ zukommen, dessen Fazit lautete: Eine Lehrerin verletzt durch das Tragen des Kopftuchs nicht ihre staatliche Neutralitätspflicht.

Bei einer Besprechung in der Stuttgarter Regierungszentrale warnte ein Vertreter des bischöflichen Ordinariats Rottenburg davor, Ludin das Kopftuch zu verbieten. Laut Gesprächsvermerk äußerte er die Befürchtung, „daß in einem solchen Fall die orthodoxen Muslime noch mehr Zulauf erhielten und der Nährboden für weiteren Extremismus bereitet würde“. Der CDU-Außenpolitiker Karl Lamers riet Schavan dringend dazu, Ludin ins Beamtenverhältnis zu übernehmen: „Wir müssen vermeiden, dass Muslime den Eindruck gewinnen, wir grenzten sie wegen ihres Glaubens aus.“ Schavan erschien das Schreiben bedeutsam genug, dass sie es Regierungschef Teufel zusandte.

Ministerin Schavan unter Druck

Doch am Ende wurde der jungen Frau die Übernahme ins Beamtenverhältnis verweigert, obwohl sie das Referendariat 1998 mit der Note 1,3 abschloss. Die beamtenrechtliche Begründung hob ab auf eine mangelnde Eignung, die darin zum Ausdruck komme, dass die Referendarin „um die tatsächliche Gefahr der Vereinnahmung des Kopftuchs auch als politisches Symbol“ wisse, dennoch aber auf dem Kopftuch bestehe. Schulministerin Schavan mag auch in eigener Sache entschieden haben: Sie musste um ihr Amt bangen. Der CDU-Vizefraktionschef im Landtag Hermann Seimetz hatte deutlich gemacht, dass die CDU eine Übernahme Ludins nicht akzeptieren werde.

Aufregung löste im Staatsministerium nach der Ablehnung Ludins ein Brief aus Washington aus. Der Ausschuss für Menschenrechte des US-Kongresses zeigte sich „zutiefst beunruhigt“ über die fehlende Religionsfreiheit in Deutschland. Beim Kopftuch handle es sich nicht um ein politisches Symbol. Es sei Ausdruck persönlicher religiöser Überzeugungen. „Daher, Herr Ministerpräsident, bitten wir Sie mit Nachdruck, die von Ministerin Schavan getroffene Entscheidung zu überdenken.“

Politisch prekärer für den Ministerpräsidenten waren die vielen Anti-Kopftuch-Schreiben, die im Staatsministerium eingingen. Schließlich wurde im Herbst 1998 ein neuer Bundestag gewählt. Ein Stuttgarter erklärt dem Ministerpräsidenten brieflich, das Kopftuch sei „mit dem Tragen von SA-Armbinden der Nazis“ gleichzusetzen. In einem anderen Brief wurde das Kopftuch als „optische und geistige Umweltverschmutzung“ gewertet. Die ministeriale Randglosse dazu lautet: „Dieses Thema mobilisiert niedrigste Instinkte – unglaublich! Eigentlich müsste man Frau L. zulassen – damit solche Leute nicht Recht bekommen.“

Fereshta Ludin ging nach ihrer Ablehnung nach Berlin, um an einer Privatschule zu unterrichten.

Zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Urteil I
Nachdem das Oberschulamt Stuttgart 1998 Ludin die Einstellung als Beamtin auf Probe verwehrt hatte, beschritt diese den Klageweg. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2003, dass das Kopftuchverbot einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.

Urteil II
Daraufhin wurden in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern die jeweiligen Schulgesetze geändert. 2015 vollzog das Bundesverfassungsgericht einen Schwenk und entschied, dass das Tragen des Kopftuchs nicht generell verboten werden könne, sondern nur untersagt werden dürfe, wenn vor Ort der Schulfriede gestört sei.

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