Die Bundesregierung ermöglicht es den Arbeitgebern, bis zu 3000 Euro als Sonderzahlung an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Aber müssen sie das auch?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Aussicht auf eine Bonuszahlung von 3000 Euro durch den Arbeitgeber in einer Situation wie dieser kann die Stimmung deutlich anheben. Doch bei all dem Gerede von der Inflationsprämie bleibt ein Punkt oft unerwähnt. Und zwar die Verantwortung der Unternehmen.

 

Müssen die 3000 Euro ausbezahlt werden?

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Inflationsprämie für die Unternehmen freiwillig ist. Sie können selbst entscheiden, ob sie ihren Arbeitgebern die steuerfreie Sonderzahlung zusätzlich zum Lohn zukommen lassen oder nicht.

Eventuell fällt die Zahlung niedriger aus

Nicht jedes Unternehmen wird sich in der aktuellen Lage eine Sonderzahlung im unteren vierstelligen Bereich leisten können. Die 3000 Euro stellen jedoch nur einen Maximalbetrag dar. Das heißt, theoretisch könnte der Arbeitgeber eine beliebige Summe zwischen 1 und 3000 Euro auszahlen. Die Hauptsache ist, dass das Geld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn ausbezahlt wird. Darüber hinaus kann der Bonus in Teilbeträgen überwiesen werden. So wären zum Beispiel mehrere Teilzahlungen im dreistelligen oder auch zweistelligen Bereich möglich. Die Frist für die sozialversicherungs- und steuerfreien Bonuszahlungen hat am 26.10.2022 begonnen und endet mit dem 31.12.2024.

Im Zweifel den Arbeitgeber fragen

Letztendlich kann nur der Arbeitgeber selbst die Frage beantworten, ob er die Inflationsprämie in irgendeiner Form auszahlen wird oder nicht. Wer diesbezüglich also noch keine Informationen erhalten hat, muss sich im Zweifel direkt an die Unternehmensführung wenden. Man sollte dabei aber im Hinterkopf behalten, dass für Deutschland im Jahr 2023 eine Rezession vorausgesagt wird, weshalb die Rücklagenbildung auch für die Unternehmen wichtig ist. Eine Sonderzahlung ist daher wahrscheinlich nicht für alle Arbeitgeber zu stemmen.