Am Mittwoch stoppte das Regierungspräsidium Karlsruhe Pläne der Stadt Horb, im Landschaftsschutzgebiet fünf Windräder aufzustellen. Der Schutz des Rotmilans gehe vor. OB Rosenberger denkt über eine Klage nach.

Am Mittwoch stoppte das Regierungspräsidium Karlsruhe Pläne der Stadt Horb im Landschaftsschutzgebiet fünf Windräder aufzustellen. Der Schutz des Rotmilans gehe vor. Die Stadt denkt über eine Klage nach.
Herr Rosenberger, das Regierungspräsidium hat die Windparkpläne gekippt: Werden Sie dagegen rechtlich vorgehen?
Horb - Unsere fachlich-rechtliche Prüfung steht noch aus. Zudem kennen wir noch nicht alle Dokumente. Dann werden wir darüber entscheiden, ob wir gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Rechtsmittel einlegen. Dafür haben wir einen Monat Zeit, also bis zum 13. September.
Waren Sie von der Entscheidung aus Karlsruhe überrascht?
Sehr sogar. Für uns ist die Ablehnung in keiner Weise nachvollziehbar, da der Stadtverwaltung Horb die Stellungnahmen aus dem Petitionsverfahren nicht zugänglich sind. Die Ablehnung des Horber Flächennutzungsplanes erweckt den Anschein, dass sich die grün-rote Landesregierung vom Thema Energiewende und Bürgerbeteiligung abwendet.
Hat Horb im Rückblick dem Milan zu wenig Beachtung geschenkt?
Niemand diskutiert den Rotmilan in der Umgebung des Standortes Großer Hau weg. Es ist jedoch entscheidend, ob ein Windpark negative Auswirkungen auf diese Population entfaltet oder nicht. Leider sind uns die vom Umweltministerium genannten Fachgutachten und Bewertungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) – trotz direkter Nachfrage beim Regierungspräsidium und bei der LUBW – nie zugänglich gemacht worden.
Seit wann liefen die Vorbereitungen?
Seit fast zwei Jahren sind wir gemeinsam mit dem Regierungspräsidium in enger Abstimmung, was das Aufstellen des Flächennutzungsplans angeht. Wir haben eine Standortanalyse durchgeführt und als eine der ersten Kommunen im Land einen Teilflächennutzungsplan aufgestellt, der Windkraftanlagen ausweist. Wegen des Artenschutzes haben wir bereits früh die Obere Naturschutzbehörde und die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz eingeschaltet. Unsere Gutachten haben sich entsprechend den Richtlinien orientiert und waren mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Im Mai haben wir alle Unterlagen zur Genehmigung eingereicht. Dass wir sie auch erhalten, erschien uns selbstverständlich.
Gab es Vorboten der Ablehnung?
Bis zum 1. August 2013 gab es für die Stadt keinerlei Erkenntnisse, dass der Flächennutzungsplan abgelehnt wird. Erst da hörten wir von neuen Erkenntnissen der Naturschutzbehörden. Aber wie gesagt, inhaltlich kennen wir diese bisher noch nicht einmal.
Der Petitionsausschuss war bereits angerufen worden. Warum wurde dessen Votum nicht abgewartet?
Das verstehe ich überhaupt nicht, schließlich war für den 3. September sogar schon ein Vor-Ort-Termin für den Petitionsausschuss angesetzt. Um den abzuwarten, hätte es einer Fristverlängerung bedurft, von der ich fest ausging. Doch die hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur abgelehnt. Ein laufendes Petitionsverfahren war für das Verkehrsministerium kein wichtiger Grund. Auch das ist für mich völlig unverständlich. Und nun steht die Ablehnung.
Wird es anderen Gemeinden nun ergehen wie Ihnen in Horb?
Das ist gut möglich. Die uns bisher nicht bekannten neuen Erkenntnisse der Landesanstalt könnten durchaus landesweit erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Windenergie haben. Hierdurch entsteht bei anderen gerade laufenden Verfahren eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Sie sehen die Windkraftziele der Regierung in Gefahr?
Das kann ich nicht beurteilen. Für mich ist jedoch klar, dass das Land die Chance gehabt hätte, am Beispiel Horbs, das als eine der ersten Kommunen einen Teilflächennutzungsplan für Windenergie erstellt hat, den überall bestehenden Konflikt zwischen Energiewende und Artenschutz im Petitionsausschuss exemplarisch aufzuarbeiten. Diese Chance ist nun vertan.