Die Eltern und ein Bruder treten in dem Verfahren gegen den Jaguar-Fahrer als Nebenkläger auf. Sie sollen am nächsten Sitzungstag erzählen, wer ihre Kinder waren.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Jaqueline ist nur 22 Jahre alt geworden, Riccardo 25. Sie starben am 6. März dieses Jahres bei einem schweren Verkehrsunfall in Stuttgart. Ein Stein in Herzform mit einem Foto der beiden erinnert an der Rosensteinstraße an sie, neben der Tiefgaragenausfahrt des Ufa-Kinos. Dort geschah der tödliche Unfall. Seit Mitte September wird gegen den 20-jährigen Verursacher, der mit einem gemieteten Jaguar mit 168 Stundenkilometern dort entlang raste raste und in ihr Auto schleuderte, wegen Mordes am Landgericht verhandelt. Seit dem ersten Verhandlungstag sitzen die Eltern im Gerichtssaal. Sie wollen, dass sich im Prozess nicht nur alles um den Angeklagten trägt. Sie wollen den beiden Unfallopfern ein Gesicht geben. Deswegen trägt Riccardos Vater auch schwarze Polohemden, auf die großformatige Fotos seines Sohnes gedruckt sind.

 

Wer die Unfallopfer waren, wer den Eltern und Riccardos Bruder, der ebenfalls Nebenkläger ist, so schmerzlich fehlt, darüber will die 4. Strafkammer am nächsten Verhandlungstag etwas erfahren. Die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf hat sich in der zurückliegenden Woche vor Beginn des Prozesses Zeit genommen, um mit ihnen zu reden und sie darauf vorzubereiten. Sie klärte ab, ob sie es wollen, und wer sprechen will.

Die Eltern wollen, dass der Angeklagte sie ansieht

Sie wollen. Riccardos Vater und Jaquelines Mutter kündigten an, dass sie das für die Familien übernehmen wollen, auch wenn es kein leichter Gang ist. Aufgrund der emotionalen Belastung werden die Eltern während der gesamten Prozessdauer von Zeugenbegleitern betreut.

Die Eltern hatten am ersten Tag die Fotos ihrer Kinder so aufgestellt, dass sie in den Saal zeigten. Die Vorsitzende Richterin bat sie, das zu ändern. Sie habe vollstes Verständnis für das Bedürfnis, die Fotos mitzubringen. Jedoch sollten sie nicht so aufgestellt sein, dass die Abgebildeten wie Verfahrensbeteiligte in den Sitzungssaal schauen würden, legte sie den Nebenklägern nahe. An einem der ersten Prozesstage baten die Eltern der Opfer um eine Änderung der Sitzordnung. Der Angeklagte hatte an den ersten Verhandlungstagen mit dem Rücken zu ihnen neben seinen Anwälten gesessen. So konnten sie ihm nicht in die Augen sehen. Die Kammer kam dieser Bitte nach. An den weiteren Verhandlungstagen saß der 20-Jährige auf der Anklagebank und kann seither die Eltern sehen.