Kampf gegen Kinderpornografie Eintrittskarte ins Darknet

Der im Staufener Kindesmissbrauchsfall verurteilte Bundeswehrsoldat Knut S. verbirgt sein Gesicht zu Prozessbeginn hinter einem Aktenordner. Das Verbrechen wurde über eine Pädophilenplattform im Darknet angebahnt. Foto: dpa

Der missbrauchte Junge aus Staufen wäre wohl noch in den Händen seiner Peiniger, hätte nicht ein anonymer Hinweisgeber die Polizei auf die heiße Spur der Haupttäter gebracht. Nutzte dieser Möglichkeiten, die den Ermittlern bisher verwehrt sind?

Stuttgart - Die Vorarbeit war sensationell: Die E-Mail eines anonymen Hinweisgebers, die das Bundeskriminalamt (BKA) am 10. September vergangenen Jahres erreichte, enthielt alles, was die Ermittler für einen schnellen Zugriff brauchten. Nur fünf Tage später wurden die beiden mutmaßlichen Haupttäter im Missbrauchsfall von Staufen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) verhaftet: die Mutter des heute neunjährigen Jungen, die das Kind gegen Geld über einen Zeitraum von zwei Jahren immer wieder zur Vergewaltigung an Pädophile auslieferte, und deren Lebensgefährte, ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Am 11. Juni beginnt in Freiburg der Prozess gegen die beiden.

 

Für ein „Ermittlungsverfahren mit Darknet-Bezug“, wie es im Fachjargon heißt, ging das alles rasant. Der sonst übliche erhebliche Aufwand, der betrieben werden muss, weil im anonymisierten Kriminellen-Netzwerk die klassischen Wege der Täter-Identifizierung nicht greifen, entfiel – so hieb- und stichfest waren die Bilder und die zusätzlichen Informationen, die der Hinweisgeber dem BKA zukommen ließ. Wie dieser an das Material kam – darüber hüllt sich die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, an die das BKA die Informationen weiterleitete, in Schweigen.

Spekulationen über den Hinweisgeber im Fall Staufen

„Das sind sehr vertrauliche Informationen“, sagt der Frankfurter Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT): „Aus welcher Ecke der Hinweis stammt und auf welche Weise der Informant davon Kenntnis bekam, kann ich nicht sagen.“ Persönlich habe er die Hauptverdächtigen jedenfalls nicht gekannt. Der Austausch bahnte sich offenbar im Netz an. Die Beschuldigten, so Ungefuk, hätten über Bildaufnahmen „eine Fährte gelegt, aus der sich für uns eine heiße Spur ergab“.

Laut der Freiburger Staatsanwaltschaft, die die Anklage in dem Missbrauchsprozess führt, dauern die Ermittlungen bezüglich des Informanten an. Dabei gehe es „um dessen Identität sowie eventuell strafrechtlich relevantes Verhalten in Bezug auf Besitzerwerb und Verbreitung kinderpornografischer Schriften“. In Ermittlerkreisen wird nach StZ-Informationen sogar spekuliert, ob der Hinweisgeber vielleicht bewusst und gezielt Grenzen überschritten hat, die den Ermittlern in Deutschland – im Gegensatz zu den USA oder Australien – nach geltender Rechtslage gesetzt sind. Könnte er das jetzt angeklagte Paar gezielt geködert haben über die Vorlage einer sogenannten „Keuschheitsprobe“, also indem er sich mit dem Austausch einschlägigen Materials dessen Vertrauen erschlich?

Fehlende Befugnisse kosten vor allem Zeit

Dass das Hochladen kinderpornografischer Fotos verdeckten Ermittlern hierzulande verboten ist, wissen auch die Pädokriminellen und wollen sich durch diese Absicherung vor dem Gesetz schützen. Damit sind die Chancen begrenzt, an Betreiber und Nutzer der entsprechenden Foren zu gelangen. Zwar gebe es eine Reihe anderer kriminaltaktischer Kniffe, sagt Ungefuk von der Generalstaatsanwaltschaft, „aber die Möglichkeiten sind stark eingeschränkt“. Auch das BKA weist darauf hin, dass die fehlenden Befugnisse die Fahnder vor allem Zeit kosten. Dabei ist Geschwindigkeit einer der wichtigsten Faktoren bei der Bekämpfung von Straftaten im Netz.

Für den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl ist deshalb klar: Die Ermittler sollen als Eintrittskarte ins Darknet sogenannte „fiktive Bilder“ einsetzen dürfen, also computergenerierte Montagen, die nur scheinbar echte Missbrauchsabbildungen zeigen. In Ermittlersprache nennen sich die Darstellungen „Fake-Kipo“, gefälschte Kinderpornografie. Diese basieren auch nicht auf lebenden Vorlagen, sondern sind rein technisch erstellt – bedienen sich also nicht realer Opfer. Das Internet sei auch heute schon für die Polizei Baden-Württemberg kein rechtsfreier Raum. Aber: „Wenn uns die Fachleute sagen, mit der Nutzung von gefälschter Kinderpornografie können wir besseren Zugang zu bestimmten Bereichen des Darknets bekommen, das erleichtert unsere Arbeit, sollten wir das ermöglichen“, sagt Strobl.

Konkrete Ergebnisse werden Anfang Juni vorgelegt

Damit schließt sich der CDU-Landeschef dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU), seinem rheinland-pfälzischer Kollegen Herbert Mertin (FDP) und der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an, die vor Kurzem mit diesem Vorschlag in die Offensive gegangen sind. Die Technik ist Experten zufolge so weit fortgeschritten, dass die Darstellungen von echten nicht zu unterscheiden seien. „Sie sind täuschend echt“, sagt Oberstaatsanwalt Ungefuk: „Das würde funktionieren.“

Die Möglichkeiten des Einsatzes von Fake-Kinderpornografie prüft derzeit im Auftrag der Justizministerkonferenz die Arbeitsgruppe „Digitale Agenda“, die mit Vertretern der Justizministerien Bayerns und Hessens besetzt ist. Konkrete Ergebnisse sollen bei der Justizministerkonferenz am 7. Juni vorgelegt werden. Das Thema sei rechtlich „sehr komplex“, gibt Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) zu bedenken: „Wir sollten aber eine Lösung finden, um hier zusätzliche Ermittlungsmöglichkeiten zu eröffnen.“ Angesichts der rapide steigenden Fallzahlen müsse schnell geprüft werden, „wie die Befugnisse der Ermittler ausgebaut werden können“, betont der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.

Begrenzter Einsatz von „Fake-Kipo“

Auch Ingo Fock, Vorsitzender des Vereins „gegen-missbrauch“, der Missbrauchsopfer unterstützt, befürwortet grundsätzlich neue Befugnisse für die Ermittler. „Derzeit ist eine gewisse Ohnmacht da“, sagt er. Allerdings dürfe das Ködern über Fake-Bilder nur ein Mittel von vielen sein: „Das ist kein Königsweg.“ Auch wenn es sich nur um virtuelles Material handle, werde doch das Angebot an Kinderpornografie dadurch vergrößert. Fock macht einen eigenen Vorschlag, der den Werkzeugkasten der Ermittler ebenfalls erweitern könnte: Erwachsene, die als Kinder für Bilder sexueller Gewalt missbraucht wurden, könnten es der Polizei erlauben, diese Darstellungen zum Handel auf den pädophilen Plattformen zu nutzen. Begleitet werden müssten die Betroffenen dabei natürlich durch eine fundierte rechtliche Beratung. Ihre Bilder aber befänden sich ohnehin im Umlauf, ohne dass sie die Verbreitung verhindern könnten: „So hätte das wenigstens etwas Gutes.“

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