Südtirol erfasst künftig Hunde per DNA-Analyse. Damit sollen Halter ermittelt und bestraft werden, wenn Kot am Wegesrand liegen bleibt.
In mehreren Städten in Südtirol wird nun hart gegen Hundehalter durchgegriffen. Wer dort den Kot seines Hundes nicht beseitigt, der muss mit saftigen Strafen von bis zu 1048 Euro rechnen. Als Nachweis dient der DNA-Abdruck des Hundes, die derzeit erfasst werden. Die Häufchen am Wegesrand lassen sich dann per Laboranalyse einem Tier zuweisen – um den Halter zu ermitteln.
Derzeit prüfen die Städte noch, wie die Erfassung der DNA-Analysen umgesetzt wird. Bozen beispielsweise sucht noch Räume, um die Speichelproben der Hunde zu sammeln. Die Halter müssen die 65 Euro für die Probenentnahme selbst bezahlen.
Die DNA-Datenbank soll allerdings nicht allein dafür bestimmt sein, den Verursachern der Kothäufchen auf die Spur zu kommen. Die Proben sollen der Polizei dabei helfen, bei Verkehrsunfällen mit Hunden oder bei Bissen eindeutig zu klären, welches Tier beteiligt war.
Auch in Béziers werden Übeltäter mit DNA-Tests aufgespürt
Nicht nur in Südtirol werden Hundehalter mit DNA-Analysen der Tiere ermittelt. Auch die Stadtverwaltung im südfranzösischen Béziers beispielsweise sucht nach den Übeltätern seit Sommer mit Hilfe von Laboranalysen. Eine neue Verordnung schreibt dort Hundehaltern im Stadtzentrum vor, einen genetischen Ausweis für ihre Vierbeiner erstellen zu lassen. Wer ohne so einen Ausweis unterwegs ist, muss eine Strafe zahlen.
In Deutschland scheitert eine solche DNA-Kontrolle bislang am Datenschutz. Dem „Spiegel“ sagte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, dass es Bedenken gebe wegen einer gefühlten Dauerkontrolle. „Bei jedem Spaziergang bestünde damit ein gewisser Überwachungsdruck“. So ein Verhaltensdruck könne für eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ausreichen.
In Baden-Württemberg gilt ein nicht beseitigter Kothaufen auf öffentlichen Plätzen als Ordnungswidrigkeit, die eine Strafe von bis zu 150 Euro nach sich ziehen kann. Im Wald müssen die Tierhalter den Kot hingegen nicht beseitigen.