Der Staatsforst in Baden-Württemberg darf kein Nadelstammholz mehr für kommunale und private Waldbesitzer vermarkten. Das Bundeskartellamt zwingt das Land damit zu einer Neuordnung der Forstverwaltung.

Stuttgart - Dem Forst in Baden-Württemberg steht eine Verwaltungsreform bevor, vergleichbar jener, die der damalige Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) vorangetrieben hat. Dieses Mal jedoch ist es das Bundeskartellamt, das die Vorgaben diktiert: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen fordern die Kartellwächter eine strukturelle Trennung der Vermarktung von Nadelstammholz zwischen dem Staatswald einerseits und dem Kommunal- und Privatwald andererseits.

 

Auch wenn die Landesregierung diese Auffassung nicht teile, sei „eine Verhandlungslösung der einzige gangbare Weg, um Schaden vom Land abzuwenden“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. Dieses Kartellverfahren sei eine „der härtesten Verhandlungstouren gewesen“, sagte Kretschmann und lobte Forstminister Alexander Bonde (Grüne), der erreicht habe, was möglich war.

Bundeskartellamt kommt dem Land entgegen

Demzufolge ist eine völlige Zerschlagung der Forststruktur im Land verhindert worden. Die vom Bundeskartellamt geforderten Veränderungen betreffen nur den Staatsforst, für die privaten und kommunalen Waldbesitzer, also für 76 Prozent der Waldfläche, bleibe eine gemeinsame forstliche Betreuung und Holzvermarktung möglich, erläuterte Minister Bonde. Zudem beharre das Kartellamt darauf, dass auch vorbereitende Arbeiten, wie etwa das Auszeichnen der zum Fällen bestimmten Bäume, dem Holzverkauf zugeordnet werden müsse und somit dem Wettbewerbsrecht unterliege. Allerdings sei das Bundeskartellamt dem Land in wesentlichen Punkten entgegen gekommen, sagte Bonde. Die Zehn-Jahres-Planung im Wald, die sogenannte Forsteinrichtung und auch die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftswald bleiben hoheitliche Aufgaben (die StZ berichtete).

Das Kabinett habe jetzt das Eckpunktepapier für die geforderten Änderungen gebilligt. Diese seien eng mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt. Die Eckpunkte sind Grundlage für eine Verpflichtungszusage gegenüber dem Bundeskartellamt. Diese erfolge jedoch nur unter dem Vorbehalt einer Ausstiegsklausel, betonte Bonde und verwies auf die Bestrebungen auf Bundesebene, das Bundeswaldgesetz zu ändern, und damit die ökologische Seite einer Waldbewirtschaftung (dazu zählt auch die Holzauszeichnung) vom Wettbewerbsrecht auszunehmen. Mit der Verpflichtungserklärung will das Land verhindern, dass die Kartellwächter eine sogenannte Untersagungsverfügung erlassen. Dann wäre den staatlichen Förstern mit sofortiger Wirkung untersagt, den Holzverkauf samt Holzauszeichnung wie bisher für Privat- und Kommunalwaldbesitzer zu übernehmen.

Bis 2017 soll die neue Struktur umgesetzt werden. Die Folgen für das Personal, das zwischen dem neuen Staatsforstbetrieb und den Landratsämtern neu aufgeteilt werden muss – immerhin handelt es sich um rund 2800 Beschäftigte – seien aber noch nicht abzuschätzen. Zudem gebe es die Sorge, dass der Nachschub an Holz schwieriger werde, wenn es nicht mehr aus einer Hand vermarktet werde. Insofern merkte der Minister mit Blick auf die Sägewerksindustrie an, die das Verfahren angestrengt hatte: „Bedenke das Ende, das gilt auch für Rechtsstreitigkeiten.“ Minister Bonde dazu: „Da hat sich der eine oder andere ins Knie gesägt.“

CDU-Opposition spricht von „Kahlschlag“

Alexander Bonde habe „ohne Not gegenüber dem Kartellamt klein“ beigegeben, kritisierte die CDU-Opposition, und sprach von einem „Scheinerfolg“, der nichts anderes sei als „ein Kahlschlag in der Forstverwaltung“. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Bund sieht das ähnlich – „In der Forstverwaltung bleibt kein Stein auf dem anderen“ – und forderte den Minister auf, nicht vor den Kartellwächtern zu „kapitulieren“. Der Minister habe „gut verhandelt“, lobte hingegen der Naturschutzbund Nabu. Der Nabu verwies auf die Petition an den Deutschen Bundestag, das Waldgesetz so zu ändern, dass das Kartellamt auch ökologische Belange berücksichtigen müsse. Gelohnt habe sich der „intensive Kampf“ für die Kommunen und die privaten Waldbesitzer, kommentiert die Arbeitsgemeinschaft Wald zustimmend: Die „schlimmsten Befürchtungen einer vollständigen Zerschlagung“ der für die Waldbewirtschaftung bewährten Forststrukturen seien abgewendet worden.