Keine Entscheidung über Sterbehilfe Karlsruhe ausgehebelt

Der Bundestag hat beide Vorschläge abgelehnt. Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Konservativen müssen beim Thema Sterbehilfe endlich in der Realität ankommen, kommentiert unser Autor Bernhard Walker.

Keiner der beiden Vorschläge zur Regulierung der Sterbehilfe hat eine Mehrheit im Parlament gefunden. Damit verfehlt der Bundestag schon zum zweiten Mal eine kluge Entscheidung – und das ausgerechnet bei einem der schwersten Konflikte, in die Menschen geraten können.

 

Natürlich ist Berliner Nichts-Tun nicht automatisch falsch. Oder anders gesagt: Auch Unterlassen kann verantwortungsvoll sein. Nur trifft das eben nicht auf die Sterbehilfe zu. Auch in anderen Fragen, die – wie etwa der Schwangerschaftsabbruch – Leben und Tod berühren, hat der Bundestag ethische Fixpunkte in Regeln übertragen, die die meisten Bürger unterstützen. Wie diese Fixpunkte bei der Sterbehilfe aussehen müssten, liegt auf der Hand: Niemand will, dass irgendjemand damit Geschäfte macht und Kapital aus der Verzweiflung von Menschen schlägt. Zugleich fänden es die meisten Bürger richtig, wenn ein Kranker, der nach einem langen Leidensweg keine Kraft mehr hat, für seinen Suizid die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen kann. Auch würden sich die meisten wünschen, dass dieser Dritte kein Sterbehilfeverein, sondern ein Arzt ist – am besten der Arzt, den man womöglich schon lange kennt. Das heißt nicht, dass jeder Arzt Suizidhilfe leisten kann oder gar dazu verpflichtet werden kann. Aber es heißt sehr wohl, dass Ärzte, die zur Überzeugung gelangt sind, dass jemand selbstbestimmt und nach reiflicher Überlegung aus dem Leben scheiden will, Suizidhilfe geben können – und zwar ohne dabei mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

Die Richter haben Berlin vor eine schwere Aufgabe gestellt

Leider hat es der Bundestag nicht geschafft, aus diesen breit in der Gesellschaft akzeptierten Fixpunkten eine Regulierung zu machen. Dabei gibt es dafür seit Februar 2020 eine klare Ausgangslage. Damals legalisierte das Bundesverfassungsgericht den assistierten Suizid. Zugleich betonten die Richter aber ausdrücklich, dass der Bundestag die Legalisierung mit einem Schutz- und Beratungskonzept verbinden könne.

Sicher: Die Richter haben Berlin damit vor eine schwere Aufgabe gestellt. Und noch kniffliger wird sie dadurch, dass Karlsruhe das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende allen zuspricht – also gerade nicht sagt, dass die Suizidhilfe nur Schwerkranken zustehe. Trotzdem ist es kläglich, dass die Abgeordneten an der Aufgabe gescheitert sind – so anspruchsvoll sie auch ist.

Bei den konservativ gesinnten Abgeordneten aller Fraktionen war viel Ideologie im Spiel. Sie wollten die Suizidhilfe unbedingt im Strafrecht regeln – sie also verbieten und nur unter bestimmten Bedingungen möglich machen. Dabei ist völlig klar, dass dann niemand Suizidhilfe leisten wird. Und dass in der Realität dann die von Karlsruhe geschaffene Legalisierung faktisch ins Leere läuft.

Wie geht es jetzt weiter? Vielleicht wagen die Parlamentarier einen neuen Anlauf. Solange aber die Anhänger der Strafrechtsvariante versuchen, Karlsruhe auszuhebeln, statt Karlsruhe zu gestalten, erübrigt sich jede weitere Debatte. Denn diese Variante – das hat sich am Donnerstag klar gezeigt – ist für die meisten Abgeordneten inakzeptabel.

Karlsruhe hatte 2020 das Sterbehilfeverbot für nichtig erklärt

Und das aus gutem Grund. Schließlich hatte Karlsruhe 2020 das Sterbehilfeverbot für nichtig erklärt, das der Bundestag 2015 beschlossen hatte. Die Konservativen müssen also in der Realität ankommen und ihr Sterbehilfeverbot 2.0 aufgeben, damit endlich eine Regulierung im Sinne der Bürger möglich wird. Was der Bundestag bisher bei der Sterbehilfe erreicht hat, war jedenfalls kein Glanzstück des Parlamentarismus: Ging er 2015 mit dem verfassungswidrigen Verbot viel zu weit, sprang er am Donnerstag mit seinem Nichts-Tun viel zu kurz.

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