Klimaklage gegen Baden-Württemberg „Klimaschutz darf nicht in die Zukunft verschoben werden“

Klimaaktivistinnen und -aktivisten setzen sich nicht nur auf der Straße für mehr Klimaschutz ein, sondern immer häufiger auch vor Gericht. Foto: imago/Müller-Stauffenberg

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.

Stuttgart - An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.

 

Herr Klinger, Baden-Württemberg hat - anders als andere Bundesländer, gegen die Klimaklagen laufen – bereits ein Landesklimaschutzgesetz, außerdem hat man sich zu Klimaneutralität bis 2040 verpflichtet. Was gibt es da noch zu rügen?

Einiges! Es ist richtig, Baden-Württemberg hat ein Landes-Klimaschutzgesetz, das unterscheidet es von einigen anderen Bundesländern. Aber nur ein Gesetz zu haben genügt ja nicht. Die Politik ist aktuell sehr schnell dabei, Ziele zu formulieren – zum Beispiel hier im Südwesten Klimaneutralität bis 2040. Es ist aber auffällig, dass diese Ziele nicht wirklich mit klaren Instrumenten hinterlegt werden, um sie auch erreichen zu können.

Ein Beispiel dafür, wie die Landesregierung schon jetzt wichtige Entscheidungen aufschiebt, ist das neue Energie- und Klimaschutzkonzept, das zentrale Instrument der Landesregierung für den Klimaschutz. Im Landesklimaschutzgesetz steht, das dieses bis 2020 vorzulegen ist. Es gibt aber nach wie vor keines, es wird auch 2021 keins geben, wie uns die Landesregierung auf Nachfrage mitteilte. Daher habe ich für die Deutsche Umwelthilfe vor wenigen Tagen eine Klage beim Verwaltungsgerichtsgerichtshof in Mannheim erhoben.

Warum sind solche Konkretisierungen nötig?

Bisher werden nur zwei Ziele festgeschrieben – eine Reduktion der Emissionen um 65 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2040. Unabhängig davon, dass dies kein Pfad ist, der mit dem Pariser Abkommen kompatibel ist, fehlt es an Zwischenschritten. Geklärt ist auch nicht, was passiert, wenn die Ziele absehbar nicht erreicht werden. Es gibt zwar ein Monitoring, das beginnt aber erst 2023 und sieht nur Maßnahmen für einen nicht näher definierten „Zielpfad“ vor. Das bleibt alles sehr vage. Im Bundesklimaschutzgesetz zum Beispiel stehen exakte Jahresziele, jedes Jahr wird in den einzelnen Sektoren wie Verkehr oder Industrie abgerechnet. Und wenn die Zwischenziele nicht erreicht wurden, wird nachgebessert – oder geklagt.

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Diese enge Überprüfbarkeit fehlt im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz, ganz einfach, weil sich die Politik nicht überprüfbar machen will. Das ist mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Danach gilt ein Beschleunigungsgebot, es muss verhindert werden, so das Bundesverfassungsgericht, dass klimaschützende Maßnahmen in die Zukunft verschoben werden und den Menschen dann zu viel abverlangt wird. Mit dem aktuell geltenden Gesetz besteht die begründete Befürchtung, dass viele der für den Klimaschutz schon jetzt erforderlichen Maßnahmen in die zweite Hälfte der Dekade verschoben werden. Das mag für Politiker, die in Legislaturperioden denken, elegant sein. Für den Klimaschutz ist es fatal.

Welche Verfassungsrechte sehen Sie denn durch das Landesklimaschutzgesetz konkret verletzt?

Sämtliche Freiheitsrechte. Das Bundesverfassungsgericht sagt: wenn wir jetzt zu wenig machen beim Klimaschutz, heißt das nicht, dass wir später nichts machen müssen. Denn es ist die Verpflichtung des Staates, die nötigen Reduzierungen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zu erbringen. Wenn wir aber jetzt zu wenig machen, ist es wahrscheinlich, dass wir am Ende des Jahrzehnts sehr, sehr viel machen müssen. So viel, dass man dann stark in die Freiheitsrechte eingreifen müsste – ob in die persönliche Freiheit nach Artikel 2 des Grundgesetzes oder die Berufsfreiheit, um zwei Beispiele zu nennen. Das wollen wir nicht, schlicht, weil uns die gesellschaftlichen Konflikte, die damit verbunden sind, um die Ohren fliegen.

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Es müssen also gleichmäßig sinkende Emissionen über die nächsten Jahre gewährleistet werden. In Baden-Württemberg haben wir noch nicht einmal die gesetzliche Gewährleistung , dass die Emissionen tatsächlich ab sofort sinken müssen – sie könnten theoretisch in den nächsten zwei Jahren auch erst einmal steigen. Das ist keine Theorie, in Bayern sind sie in einigen der vergangenen Jahre tatsächlich immer noch gestiegen.

Vor dem Bundesverfassungsgericht sind inzwischen mehrere Klagen anhängig, die die Klimapolitik auf Länderebene rügen. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt derzeit zehn Verfassungsbeschwerden junger Menschen. Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung über die baden-württembergische Klimaklage?

Die Bundesverfassungsbeschwerden hatten wir im Januar 2020 eingereicht, im April 2021 hatten wir die Entscheidung. Im Falle Baden-Württembergs hat das Gericht ja nun schon die wesentlichen Vorarbeiten, denn wir beziehen uns in der Landesverfassungsbeschwerde auf die Bundesverfassungsbeschwerde und übertragen sie auf das Land. Insofern gehe ich von einem zeitlichen Rahmen von maximal einem Jahr aus. Spätestens Ende 2022 sollte es eine Entscheidung geben.

Wird Klimaschutz künftig von Klimaklagen und Gerichtsurteilen vorangetrieben?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung aus dem Frühjahr die Latte gelegt, der Vorhang ist gehoben für das Klimaschutzrecht als justiziables Rechtsgebiet. Bisher war Klimaschutz mehr eine politische Verhandlungsmasse, die Emissionsmengen, die gesenkt werden sollten, sind politisch ausgewürfelt worden. Das geht nun nicht mehr, die Gesetzgebung muss sich an dem Emissionsbudget orientieren, das Deutschland noch zur Verfügung hat. Und so, wie es jetzt aussieht, wird das CO2-Budget für Deutschland schon in wenigen Jahren verbraucht sein. Deshalb müssen wir Klimaschutz auch juristisch einfordern.

Der Anwalt Remo Klinger

Person
Klinger ist als Rechtsanwalt tätig, sein Schwerpunktgebiet ist das Umweltrecht. Er hat eine der Klimaklagen gegen die Bundesregierung beziehungsweise das Bundes-Klimaschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geführt. Für die Umwelthilfe leitet er weitere Klagen vor verschiedenen Gerichten. Er unterstützt juristisch auch die Verfassungsbeschwerden junger Menschen gegen ihre Landesregierungen.

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