Durch den steigenden Meeresspiegel sind Inselstaaten bedroht. Vom Seegerichtshof in Hamburg wollen sie wissen, ob die Verursacher des Klimawandels mehr tun müssen. Der hat nun ein Gutachten vorgelegt.

In Hamburg hat am Dienstag der Internationale Seegerichtshof ein Rechtsgutachten zur Frage vorgelegt, inwiefern Staaten durch internationales Recht zu stärkeren Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet sind. Angestrengt hat das Gutachten eine Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und der Karibik, die sich durch den aufgrund der Erderwärmung steigenden Meeresspiegel in ihrer Existenz bedroht sehen. 

 

Der Gerichtshof stellte in seiner Stellungnahme am Dienstag fest, dass von Menschen verursachte Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere darstellen. Die Staaten seien nach dem UN-Seerechtsabkommen verpflichtet, Maßnahmen gegen die Verschmutzung durch Treibhausgase zu ergreifen. Andere Abkommen - wie das Pariser Klimaschutzabkommen - würden sie davon nicht entbinden. Im Pariser Abkommen ist eine Begrenzung der Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vorgesehen - angestrebt werden 1,5 Grad. 

UN-Seerechtsübereinkommen legt grundlegende Regelungen fest

Gegründet von Tuvalu, Antigua und Barbuda gehören der Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht (COSIS) auch die Bahamas, Niue, Palau, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Vanuatu an.

Im UN-Seerechtsübereinkommen, das die grundlegenden Regelungen für nahezu alle Bereiche des Seevölkerrechts festlegt, haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren. So müssen etwa Maßnahmen gegen die Verschmutzung der Meere ergriffen werden. Zu den knapp 170 Unterzeichnern gehören neben Deutschland auch die EU und China, nicht aber die USA.