Werner Wölfle hat ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. So will er sich und seinen Grünen im Klinikums-Skandal Zeit verschaffen. Doch aufgeklärt ist damit noch gar nichts, meint Lokalchef Holger Gayer.

Chefredaktion : Holger Gayer (hog)

Stuttgart - Der Vorgang klingt kurios: Ein Bürgermeister beantragt ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst. Auf den ersten Blick könnte man fragen, ob sich der Mann mit der Peitsche kasteien möchte wie es manche Mönche im Mittelalter getan haben. Doch auf den zweiten Blick wird offenbar, was der durch den Klinikum-Skandal angezählte Bürgermeister Werner Wölfle und seine Partei wirklich im Sinn haben: Beide wollen sich ins Ziel retten. Der frühere Krankenhausbürgermeister Wölfle möchte bis zum offiziellen Ende seiner Amtszeit im August 2019 Sozialbürgermeister bleiben – und nicht als erster Beigeordneter in die Geschichte der Stadt eingehen, der zurücktreten musste. Die Grünen wiederum wollen das Thema Klinikum vor der Kommunalwahl am 26. Mai in den Griff bekommen, weil vier wesentliche Akteure in dem Skandal ihr Parteibuch haben oder hatten: der frühere Leiter der Auslandsabteilung, Andreas Braun, der frühere Krankenhausbürgermeister Klaus-Peter Murawski, dessen Nachfolger Werner Wölfle – und der amtierende Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

 

OB Kuhn muss seine eigene Rolle noch beleuchten

Daher ist es auch folgerichtig, dass das Regierungspräsidium den Fall übernimmt. Nur die nächsthöhere Ebene kann die Vorgänge objektiv beurteilen – und Wölfle entweder belangen oder freisprechen. Mit dem Schachzug der Selbstanzeige vermittelt Wölfle zudem den Eindruck, als wolle er selbst die brutalstmögliche Aufklärung. Das nimmt jenen die Luft aus den Segeln, die seinen unmittelbaren Rücktritt gefordert hatten.

Im Blickpunkt aber bleibt Fritz Kuhn. Der Oberbürgermeister muss den Gemeinderat darüber aufklären, warum er sich öffentlich vor seinen Parteifreund Wölfle gestellt hat, obwohl er von seinem eigenen Rechnungsprüfungsamt schon wusste, dass dies wohl nicht gerechtfertigt sei. Und er muss kundtun, was in Wölfles dienstlicher Erklärung steht, die in dessen Selbstanzeige gemündet hat. Kuhn hat an diesem Mittwoch die Gelegenheit dazu: Der Verwaltungsausschuss hat das Thema auf der Tagesordnung – Punkt 1a.