Noch gibt es Unterschiede zwischen der klassischen Ehe und der eingetragenen Partnerschaft homosexueller Paare. Das dürfte sich schon bald ändern, meint Rainer Pörtner.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Gerade erst hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einem homosexuellen Beamten, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, der staatliche Familienzuschlag genauso zusteht wie jedem anderen Beamten auch. Das verlange der Gleichbehandlungsgrundsatz unserer Verfassung. Es war eines von vielen Urteilen, mit denen die noch bestehenden Unterschiede zwischen klassischer Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft eingeebnet werden.

 

Die Strategie geht auf, die SPD und Grüne während ihrer Regierungszeit im Bund anlegten. Mit Einführung der Lebenspartnerschaft wurden zunächst die ehelichen Pflichten auf homosexuelle Paare übertragen; die ehelichen Rechte sollten anschließend durch politischen Druck und Klagen vor Gericht nachgeliefert werden. Nach den juristischen darf Rot-Grün neue politische Erfolge feiern: 13 Abgeordnete der Union setzen sich jetzt offen für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ein. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat sich der Initiative bereits angeschlossen, viele beim Koalitionspartner FDP werden folgen. Auch das wird nur ein Übergang sein. Am Ende wird es zu einer völligen Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Partnerschaften kommen. Dann steht die Ehe allen offen.