Mit der neuen Stadtbildsatzung können in Göppingens Altstadt künftig die schlimmsten Fehlentwicklungen verhindert werden, meint Eberhard Wein. Mehr nicht.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen - Die gute Nachricht für Göppingens Hauseigentümer vorneweg: wer ein hässliches Haus besitzt und es hässlich lassen möchte, kann auch künftig einfach nichts tun. Die neue Gestaltungssatzung für die Innenstadt soll nur bei Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten gelten. Dann aber könnte sie tatsächlich segensreiche Wirkung entfalten.

 

Zwar ist auch in Zukunft Schönheit nicht garantiert. Dafür braucht es begabte Architekten und mutige Bauherren. Doch zumindest eine weitere Verschandelung des seit den 50er Jahren stark ramponierten Straßenbilds dürfte vermieden werden.

Standhaftigkeit ist gefragt

Entscheidend für den Erfolg der Gestaltungssatzung wird sein, mit welcher Standhaftigkeit die Stadt auf ihre Einhaltung pocht. Allerdings ist es mit einer bloßen Rettung der klassizistischen Straßen- und Gebäudestrukturen, auf die sich die Satzung konzentriert, nicht getan. Wenn man die Göppinger Altstadt als Identifikationspunkt für die Bürger erhalten möchte, muss auch mehr Sorgfalt auf die Erhaltung der wenigen ortsbildprägenden Altbauten gelegt werden. Doch ein neuer Sündenfall wird gerade keine zwei Meter außerhalb des Geltungsbereichs der Stadtbildsatzung vorbereitet. Auf dem Apostelareal will die städtische Wohnbau das alte verbaute, aber charakteristische Hotel abreißen. Was an seine Stelle treten soll, dürfte bei den wenigsten warme Gefühle erzeugen.