Stuttgart - Die Strafanzeige einer 18-jährigen Schülerin des Stuttgarter Schickhardt-Gymnasiums gegen ihren Rektor wird von der Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht verfolgt. Dies bestätigte die Behörde unserer Zeitung auf Anfrage. Und: Die Schülerin habe bereits Beschwerde gegen diese Verfügung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass der Strafanzeige „keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Schulleiters oder anderer Lehrkräfte entnommen werden können“.
Die Zwölftklässlerin hatte den Schulleiter Ralph Nigl wegen „psychischer Körperverletzung“ angezeigt. Sie hatte öffentlich behauptet, der Rektor habe die anderen Lehrer gegen sie aufgehetzt und die Kunstlehrerin aufgefordert, sie zu diskriminieren. Damit hatte die 18-Jährige, die auch als sogenannte Influencerin auf Plattformen wie Instagram unterwegs ist, große Wellen gemacht, auch weit über die Schule hinaus. Rektor Nigl hatte dazu erklärt: „Wir weisen als Schule alle Vorwürfe zurück.“ Der Kunstlehrerin hatte die 18-Jährige vorgeworfen, sie habe sie „aus dem Unterricht entfernt und in eine Abstellkammer gesetzt“, weil sie aus Gesundheitsgründen keine Maske tragen könne. Die Kunstlehrerin hatte daraufhin Strafanzeige gegen ihre Schülerin gestellt – wegen Beleidigung und Verleumdung. In diesem Fall dauern die Ermittlungen an, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Auch der Verwaltungsgerichtshof beschäftigt sich mit der Beschwerde der Schülerin
Auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim muss sich derzeit noch mit weiteren Anliegen der streitlustigen Zwölftklässlerin beschäftigen. Denn auch dort ist eine Beschwerde anhängig, im Eilverfahren, wie die Behörde bestätigte. Die Schülerin hatte Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingelegt, mit der sie und ihre Mutter überhaupt nicht einverstanden waren. Es ging um fehlende Noten im Zeugnis für Deutsch, Kunst und die Besondere Lernleistung sowie um bessere Noten in Sport und Physik. Doch in all diesen Punkten kam die Zwölftklässlerin mit ihrer Klage nicht weiter, denn das Stuttgarter Gericht war der Argumentation des Regierungspräsidiums gefolgt und hatte somit die Bewertungen des Gymnasiums und seiner Pädagogen gestützt. Nun sind alle gespannt auf die Entscheidung des VGH.
Auf Seiten des Schickhardt-Gymnasiums hat sich nach dem Bekanntwerden der Mobbing-Vorwürfe gegen Rektor Nigl ein breiter Unterstützerkreis gebildet, der sich für den Schulleiter und die Schule stark macht. Auf Facebook haben Schüler, Ehemalige, Eltern und Freunde unter dem Hashtag „Wir sind #eineschickhardtfamilie“ in einem offenen Brief an Rektor Nigl Unverständnis und Fassungslosigkeit geäußert, „dass im Moment eine einzige Schülerin das Bild und den Ruf der Schule bewusst schädigt, um Aufmerksamkeit für sich selbst zu generieren“, heißt es darin. Und: „Schockierend ist für uns dabei die Kaltschnäuzigkeit und der Egoismus, der von der Schülerin an den Tag gelegt wird.“ Und weiter heißt es in dem Brief: „Wie aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler der Kursstufe zu hören ist, werden Fakten zur Verbesserung der eigenen Position verdreht oder gar erfunden.“
Unterstützerkreis kritisiert RP: den Rektor und die Schule „im Stich gelassen“
Auch die Rolle der Behörden wird in dem Facebook-Brief kritisch bewertet, etwa dass das RP und das Land Baden-Württemberg „Sie und die Schule im Stich lassen“, heißt es darin. Das Kollegium des Schickhardt-Gymnasiums hatte bereits vor Jahren das RP um eine Lösung für die „unüberbrückbaren Differenzen“ mit der Mutter der Schülerin gebeten. Offenbar vergebens. Und die vom RP genannte Möglichkeit eines Hausverbots hat die Schule offenbar nicht eingesetzt – bisher.