Korruptionsprozess im Kreis Heilbronn Bürgermeister muss Geldstrafe zahlen

Bürgermeister Klaus Schifferer (links) beim Prozessauftakt mit seinem Rechtsanwalt Kristian Frank. Foto: dpa/Anna Ross

Für die Angeklagten ist es ein Freundschaftsdienst, für den Richter eine Schnapsidee. Weil er sich sein Auto von einem Unternehmer leasen ließ, ist der Bürgermeister von Löwenstein jetzt verurteilt worden.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Der Bürgermeister von Löwenstein, Klaus Schifferer, muss eine Geldstrafe von 24 000 Euro bezahlen. Das Heilbronner Landgericht hat den 62-Jährigen wegen Vorteilsannahme zu 120 Tagessätzen verurteilt. Damit gilt der parteilose Bürgermeister, der 2024 nach 24 Dienstjahren aus dem Amt scheiden will, offiziell als vorbestraft. Allerdings muss er nicht mehr die vorzeitige Entfernung aus dem Amt befürchten. Dafür hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr verhängt werden müssen.

 

Auch der befreundete Bauunternehmer, der ein Jahr lang die Leasingraten für Schifferers neuen Toyota bezahlt haben soll, bis der Bürgermeister im Januar 2021 den Hybrid zu Schrott fuhr, wurde vom Gericht mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen belegt. Wegen seines höheren Einkommens addiert sich bei ihm die Strafe auf 30 000 Euro. Sein Sohn, der als Prokurist auf Geheiß den Leasingvertrag unterschrieben hatte, wurde zu 90 Tagessätzen (16 200 Euro) verurteilt.

„Es geht um Korruption

Die Verteidigung hatte den Vorgang als „Freundschaftsdienst“ dargestellt, der von interessierter anonymer Seite und aus Neid gegenüber der Lebensleistung der beiden Freunde an die Öffentlichkeit gezerrt und skandalisiert worden sei. „Es geht nicht um Neid, es geht um Korruption“, stellte hingegen Richter Frank Haberzettl in seiner Urteilsbegründung klar und verwies auf die grundsätzliche Bedeutung des Falles. „Das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates“ stehe auf dem Spiel. Korruption werde in Deutschland nicht akzeptiert. „Das müssen wir verteidigen. Deshalb sind wir heute hier.“

Was Haberzettl allerdings einräumte: eine konkrete Diensthandlung, bei der Schifferer den Unternehmer, der zehn Jahre lang auch im Löwensteiner Gemeinderat saß, bevorteilt hätte, konnte das Gericht nicht finden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei zwei privaten Hausbauprojekten des Unternehmers und seines Sohnes verwiesen, außerdem auf die Erteilung eines Zuschlags an die Firma beim Bau des städtischen Bauhofs, bei dem sich die Bausumme später verzehnfachte. Bei all dem sei aber alles mit rechten Dingen zugegangen sei, betonte Haberzettl.

Laut der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) brauche es aber auch keine konkrete Diensthandlungen. Es genüge es, wenn ein „generelles Wohlwollen“ erkauft werde, dass im Sinne einer politischen Landschaftspflege „bei Gelegenheit aktiviert werden“ könne. Dass diese Regelung unklar sei, wies Haberzettl zurück. Hier gehe es nicht um ein Abendessen, sondern um ein Neufahrzeug im Wert von mehr als 30 000 Euro. Die Übernahme von monatlichen Leasingraten von 500 Euro sei kein „Freundschaftsdienst“, sondern eine „Schnapsidee“, sagte der Richter, der auch zu einem ganz unjuristischen Gedankenexperiment einlud. „Wir dürfen ruhig in die Fußgängerzone gehen und die Menschen nach ihrer Meinung fragen.“ Da würden alle sagen: es ist nicht gut, wenn der Bürgermeister das Auto eines örtlichen Unternehmers fährt.

Schreiben zeuge von Unrechtsbewusstsein

Einem von Schifferer dem Gericht vorgelegten, aber auch nur von ihm unterschriebenen angeblichen Carsharingvertrag, nach dem einmal jährlich die Kosten des Fahrzeugs gemäß Nutzung untereinander abgerechnet werden sollten, schenkte das Gericht keinen Glauben. Nur Schifferer sei mit dem Auto gefahren. Das Schreiben zeuge jedoch von einem gewissen Unrechtsbewusstsein. Allerdings habe er erst im Juli 2021 und damit eineinhalb Jahre nach der Auslieferung des Wagens und ein halbes Jahr nach dem Unfall die fragliche Summe an den Unternehmer überwiesen. Da waren die Ermittlungen durch Hausdurchsuchungen längst bekannt geworden.

Schifferers Rechtsanwalt Malte Höch sagte, die Anklageschrift sei zusammengeschrumpft auf ein vermeintliches Anfüttern. Das Urteil stelle klar: Sein Mandant habe keine Dienstpflichten verletzt. Leider habe das Gericht das Motiv der Freundschaft aber zu wenig gewürdigt. Deshalb erwäge man, Revision einzulegen. „Es spricht einiges dafür, dass der BGH noch einmal drüber schauen sollte.“ Derweil ist beim Heilbronner Landratsamt noch ein Disziplinarverfahren gegen Schifferer anhängig. Zu möglichen Konsequenzen wollte sich die Behörde nicht äußern.(Az. 8 KLs 16 Js 8125/21)

Haftstrafe und Geldstrafe

Beamtenrecht
 Wird ein Beamter oder Amtsträger zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, wird er entlassen. Bei Landesverrat, aber auch Bestechlichkeit genügt ein halbes Jahr – selbst wenn es auf Bewährung ausgesetzt wird.

Tagessatz
 Bei Geldstrafen ist die Zahl der Tagessätze entscheidend. Bei mehr als 90 gilt jeder als vorbestraft inklusive Eintrag ins Führungszeugnis. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen abzüglich Unterhaltspflichten.

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