Das Smartphone-Spiel Pokémon Go ruft die Verbraucherschützer auf den Plan. Wer schnell erfolgreich sein will, müsse Kosten in Kauf nehmen. Und mit dem deutschen Recht nehmen es die Nutzungsbedingungen nicht so genau.

Berlin - Verbraucherschützer warnen Nutzer des Smartphone-Spiels Pokémon Go vor einer „Kostenfalle“. Die App sei zwar kostenlos, finanziere sich aber über den Verkauf von Pokémünzen während des Spielverlaufs, erklärte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

 

Bei solchen sogenannten In-App-Käufen können für 100 Pokémünzen 99 Cent fällig werden, im teuersten Fall 99,99 Euro für 14.500 Pokémünzen. Abgerechnet wird über die in den App-Stores hinterlegte Zahlungsmethode, also beispielsweise über die Kreditkarte. „Wer im Spiel schnell erfolgreich sein möchte, kann über diese Funktion kostenpflichtig Spielezubehör wie Pokébälle, Köder oder Ei-Brutmaschinen über die virtuelle Währung Pokémünzen erwerben“, teilte Martina Trotz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Mittwoch mit. Sie riet Eltern, die Funktion der In-App-Käufe auf den Smartphones ihrer Kinder entweder ganz zu blockieren oder mit einem Passwort oder einer Pin zu sperren.

Kritik von Datenschützern

Das Spiel steht auch wegen seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen in der Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) mahnte 15 Klauseln darin ab, da sie „nach deutschem Recht unzulässig“ seien. Gebe der Entwickler Niantic nicht bis zum 9. August keine Unterlassungserklärung ab, werde eine Klage geprüft, erklärte der vzbv.

„Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten“, erklärte vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Bei den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go gebe es „noch erheblichen Nachholbedarf“.

Die Verbraucherschützer monierten unter anderem, dass Spieler vor der Nutzung ihre E-Mail-Adresse und die Standortfunktion ihres Smartphones freigeben müssen. „Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht“, kritisierte der vzbv. Der Entwickler Niantic behalte sich zudem vor, den Vertrag mit dem Nutzer „jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen“ zu können. Eine Rückerstattung von In-App-Käufen sei ausgeschlossen.

Verstoß gegen deutsches Recht

In der Datenschutzerklärung sieht der vzbv durch „schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen“ einen Verstoß gegen deutsches Recht. „So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden.“

Pokémon Go animiert die Spieler, mit ihrem Smartphone durch die Gegend zu laufen und in der „echten Welt“ versteckte Pokémon-Figuren „einzufangen“. Die App ist seit einer Woche auch in Deutschland verfügbar.