Kann man sich per WhatsApp krankmelden? Und wenn ja, worauf muss man dabei achten. Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

In § 5 Absatz 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist zwar geregelt, dass Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen müssen, die Form der Krankmeldung ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Theoretisch ist also auch eine Krankmeldung per WhatsApp zulässig.

 

ABER: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Regelungen des Betriebs einzuhalten sind. Meistens gibt es spezifische Vorschriften zum Ablauf und der Form der Krankmeldung, die von den Mitarbeitern befolgt werden müssen. Ist zum Beispiel ein Anruf oder eine E-Mail für die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit vorgeschrieben, sollte die Krankmeldung auch in dieser Form erfolgen.

Sollten es in Ihrem Betrieb jedoch keine Vorschriften zur Krankmeldung geben, müssen Sie selbst abwägen. Ist WhatsApp zum Beispiel kein gängiges Kommunikationsmittel, sollten Sie Ihre Krankmeldung besser auf einem anderen Weg übermitteln. Auch wenn davon auszugehen ist, dass Ihr Chef die WhatsApp-Nachricht nicht rechtzeitig vor Arbeitsbeginn liest, sollten Sie einen anderen Kommunikationsweg wählen.

Ist WhatsApp jedoch ein übliches Kommunikationsmittel in Ihrem Betrieb und die Krankmeldung über den Messenger möglich, schreiben Sie Ihren Vorgesetzten bzw. die zuständige Person direkt an. In einer Gruppe besteht eher das Risiko, dass die Nachricht nicht rechtzeitig gelesen wird und Sie in der Folge unentschuldigt fehlen. Teilen Sie in der Nachricht auch mit, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.

Wie am besten krankmelden?

Obwohl eine Krankmeldung per WhatsApp also unter Umständen möglich ist, gilt als sicherste Variante immer noch ein kurzes Telefonat vor Arbeitsbeginn. So können Sie sicher sein, dass die zuständige Person informiert ist. In jedem Fall sollten Sie die Vorschriften des Betriebs zum Ablauf und Form der Krankmeldung einhalten, falls welche bestehen. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass alles in geregelten Bahnen verläuft.

Passend dazu: Ablauf der telefonischen Krankschreibung

Ab wann braucht man ein Attest?

Grundsätzlich kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Krankheit vom Arbeitgeber verlangt werden. Entscheidend hierbei ist, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wurden dort keine Regeln diesbezüglich festgelegt, gilt die gesetzliche Frist nach § 5 Abs. 1 EntgFG. Diese besagt, dass ein Attest vorgelegt werden muss, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage anhält. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber dann am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen. Dies ist in der Regel der vierte Tag. Erkrankt man jedoch an einem Donnerstag, fiele der vierte Tag auf einen Sonntag. Ist der Sonntag kein Arbeitstag, reicht es, wenn die AU-Bescheinigung am Montag beim Arbeitgeber vorliegt. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für Feiertage.