Wo Arbeitnehmer mit Krebs Hilfe erhalten

Hausarzt/Facharzt/Klinik: Erste Ansprechpartner – auch für sozialrechtliche Fragen – sind die behandelnden Ärzte. Für viele Pflegemaßnahmen oder die Reha benötigen Patienten ein Rezept durch den Arzt.

 

Kliniksozialdienste: Die Kliniksozialdienste sind Ansprechpartner für Fragen zur Krankenversicherung und zu Reha-Anträgen sowie bei der Versorgung zu Hause. Sie helfen auch, wenn Patienten befürchten, in eine finanzielle Notlage zu geraten, oder wenn die Situation am Arbeitsplatz geklärt werden muss. Zudem informieren sie bei Anträgen für Schwerbehindertenausweise.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag rund um das Thema Gesundheit – auch bei sozialrechtlichen Fragen. Bundesweites Beratungstelefon unter 08 00 / 0 11 77 22.

Deutsche Krebshilfe: Auch das Infonetz Krebs der Deutschen Krebshilfe (DKH) berät Betroffene, die aufgrund ihrer Krebserkrankung in finanzielle Not geraten sind. Beim Härtefonds lässt sich auch Unterstützung beantragen. Der Beratungsdienst ist telefonisch täglich von 8 bis 17 Uhr zu erreichen: 08 00 / 80 70 88 77; Fragen, die den Härtefond betreffen, werden unter der Telefonnummer 02 28 /  7 29 90 94 beantwortet.