Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ein Sprecher des Innenministeriums verteidigt den ungleichen Umgang mit den Zensuszahlen. Die Fassung des Kommunalwahlgesetzes mit Bezug auf die Volkszählung von 1987 sei „gezielt“ so formuliert worden, weil man davon ausgegangen sei, dass die neuen Zensuszahlen so schnell keine Rechtskraft erlangen würden. Was den Antrag der Stadt Laupheim anbelange, so sei dieser zunächst nicht bewilligt worden, weil die Steigerung der Einwohnerzahl auf mehr als 20 000 nicht solide genug erschienen sei. „Grundsätzlich zählt hier nicht nur ein Jahr, sondern man will das über mehrere Jahre sehen“, sagt der Sprecher. Vergleichsfälle zum Kreis Biberach kenne man im Übrigen landesweit nicht.

 

Kein Anlass für Korrektur der Wahlvorschriften

Der Landkreistag Baden-Württemberg zeigte sich vom Fall Biberach völlig überrascht. Dass der Landkreis bei schwindender Einwohnerzahl die Zahl seiner Mandatsträger erhöhen werde, sei „vielleicht etwas kurios“, räumt ein Sprecher ein. Der Verband habe sich mit solchen möglichen Folgen nie beschäftigt und sich in den vergangenen Wochen und Monaten vor allem auf die Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich konzentriert. Einen Anlass, sich für eine Korrektur der Wahlvorschriften für 2014 einzusetzen, sieht man nicht. „Das muss der Landesgesetzgeber regeln“, heißt es.

Auch bei der Biberacher Kreisverwaltung hält man es für angeraten, den Ball flach zu halten. Nach Ablauf der kommenden Wahlperiode im Jahr 2019, heißt es, lasse sich die Sitzzahl im Kreistag ja wieder nach unten korrigieren.