Kritik an Entscheidung des Gerichts Michael Ballweg will 1,4 Millionen Euro zurück

Michael Ballweg bei der Entlassung aus der Untersuchungshaft im April – jetzt will er Vermögenswerte zurück. Foto: dpa/Marijan Murat

Querdenker-Gründer Michael Ballweg müsste nach einem Beschluss des Stuttgarter Landgerichts eigentlich seine Vermögenswerte zurückbekommen. Das Oberlandesgericht hat diesen Beschluss jetzt ausgesetzt.

Kriminalität, Sicherheit und Justiz: Jürgen Bock (jbo)

Die Auseinandersetzung zwischen der Justiz und dem umstrittenen Gründer der Querdenker-Bewegung Michael Ballweg geht weiter. Anfang Oktober war ein Paukenschlag erfolgt. Das Stuttgarter Landgericht ließ wesentliche Teile der Anklage gegen ihn gar nicht erst zu. Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg Geldwäsche, versuchten Betrug und Steuerdelikte vor. Er soll unter anderem bis zu einer halben Million Euro in sein Privatvermögen umgeleitet haben, die er von den Unterstützern der Querdenker erhalten hatte. Deshalb saß er neun Monate lang in Untersuchungshaft. Übrig geblieben sind davon vorerst nur die Steuervorwürfe.

 

Pikant: Verbunden mit der Entscheidung des Landgerichts war der Beschluss, das festgesetzte Privat- und Firmenvermögen Ballwegs freizugeben. „Insgesamt wurden 1,4 Millionen Euro arrestiert. Zusätzlich hat das Finanzamt Pfändungsbeschlüsse von etwa 200 000 Euro erlassen“, sagt Michael Ballweg. Doch das Geld bekommt er vorerst nicht zurück.

„Wir haben diesen Beschluss ausgesetzt“, sagt ein Sprecher des Stuttgarter Oberlandesgerichts. Dort liegt derzeit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die nach wie vor die gesamten Vorwürfe gegen Ballweg vor Gericht bringen will. Zwar sei die Begründung der Beschwerde noch nicht eingegangen, man habe aber entschieden, den Fall insgesamt zu betrachten und deshalb nicht einzelne Schritte vorwegzunehmen. Deshalb bleibe auch das Geld vorerst eingezogen – bis eine Entscheidung gefallen sei.

Damit ist Ballweg überhaupt nicht einverstanden. Die Arrestbeschlüsse stammten aus dem Juni 2022 und basierten auf Vorwürfen, die sich in der Zwischenzeit durch Zeugenbefragungen der Staatsanwaltschaft selbst „großteils in Luft aufgelöst“ hätten. „Die fast eineinhalb Jahre alten Vorwürfe rechtfertigen in keiner Weise mehr einen derart massiven Eingriff in meine Grundrechte“, sagt Ballweg. Er fordert, umgehend zumindest die Freigabe der nach Angaben der Staatsanwaltschaft unproblematischen Vermögensteile anzuordnen. „Alles andere ist völlig unverhältnismäßig und widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien“, so Ballweg. Seine Anwälte behielten sich vor, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen.

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