Der Mannheimer Sänger Xavier Naidoo darf mit höchstrichterlichem Segen als Antisemit bezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht verteidigt die Freiheit der Kritik gegen einen Missbrauch der Kunstfreiheit, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Xavier Naidoo hat sich mit seiner Kunst jenseits der Kluft eingerichtet, die unsere Gesellschaft zu zerreißen droht. Er sympathisiert mit Reichsbürgern, welche die Legitimität der Republik in Zweifel ziehen, verbreitet Verschwörungsmythen, bedient antisemitische Klischees – aber als Antisemit möchte er sich gefälligst nicht bezeichnen lassen. Gerichte haben ihn in zwei Instanzen darin bestärkt. Doch das wäre zu viel der Narrenfreiheit.