Zwei Männer haben im August 2023 ein Juweliergeschäft in der Eberhardstraße überfallen und Beute im Wert von mehreren Hunderttausend Euro gemacht. Vor Gericht gestanden sie zwar die Tat, das Diebesgut bleibt aber verschwunden.

Wegen Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sind am Landgericht Stuttgart zwei Männer zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die 18. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sie im August 2023 ein Schmuckgeschäft in der Innenstadt überfallen haben. Ursprünglich war der Prozess bis zum 5. April angesetzt gewesen. Weil sich die beiden Angeklagten jedoch geständig zeigten, konnte er bereits nach drei Verhandlungstagen beendet werden.

 

Inhaberin des Juweliergeschäfts geschubst

Die Männer, die zur Tatzeit 23 und 45 Jahre alt waren, sollen am 30. August gegen 10 Uhr den Laden an der Eberhardstraße betreten haben. Offenbar hatten sie eine günstige Zeit erwischt, denn die Inhaberin war gerade dabei, Vitrinen mit Schmuck und Uhren, die sich in einem Beutel befanden, zu bestücken. Während der ältere Mann die Frau von der Auslage fernhielt, schnappte sich sein jüngerer Komplize den Beutel mit den Wertgegenständen. Als die Täter das Geschäft verlassen wollten, versuchte die Frau sie aufzuhalten, wurde aber zur Seite geschubst und dabei leicht verletzt.

Zunächst gelang den Männern die Flucht. Sie kamen jedoch nicht weit. Der 45-Jährige konnte noch in der näheren Umgebung von Zeugen bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festgehalten werden. Der 23 Jahre alte Komplize wurde im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung im Kernerviertel festgenommen. Offenbar war er mit einem Auto aus der Innenstadt in die Alexanderstraße gefahren. Nachdem er es geparkt hatte, wollte er sich zu Fuß aus dem Staub machen. Jedoch ohne Erfolg.

Ihm ist es jedoch offenbar gelungen, die Beute verschwinden zu lassen. Insgesamt sollen die Männer Schmuck und Uhren im Wert von mehreren Hunderttausend Euro geraubt haben. Bis heute fehlt jede Spur von den Wertgegenständen. Wurden sie möglicherweise an einen Komplizen übergeben oder liegen sie in einem Versteck? Fragen, die auch im Prozess nicht beantwortet werden konnten. Die Männer räumten zwar die Tat ein, sie gaben jedoch nicht preis, wo sich die Beute befindet. „Ihr Verbleib ist weiterhin unklar und nach wie vor – ebenso wie die etwaige Beteiligung weiterer Personen an der Tat – Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit.

Inhaberin kann Ansprüche geltend machen

Damit die Räuber die Uhren und den Schmuck nach ihrer Haftentlassung nicht zu Geld machen und davon zumindest eine Zeit lang in Saus und Braus leben können, wurde die Beute vom Gericht geschätzt und die Einziehung eines Wertersatzbetrags von 375 000 Euro angeordnet. Ein Ziel ist es, den Tätern das Vermögen wegzunehmen und aufzuzeigen, dass sich Verbrechen nicht lohnen. Dazu werden beispielsweise Konten, Autos – sollten sie nicht geleast sein – und Immobilien gepfändet. Solange, bis ein Rechtspfleger, also ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, den Betrag zusammen hat. Eingezogene Wertersatzbeträge fallen zunächst dem Staat zu.

Die Inhaberin des Schmuckgeschäfts, die offenbar nicht gegen solch einen Raub versichert war, kann innerhalb von sechs Monaten ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geltend machen. Sollte bei den Männern noch etwas zu holen sein, würde sie das Geld ausbezahlt bekommen.