Ein 23-jähriger Backnanger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Er soll unter Drogeneinfluss seiner Mutter mit einem Küchenmesser schwere Verletzungen im Halsbereich zugefügt haben.

Am Ende des äußerst kurzen Auftakts im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 23-Jährigen aus Backnang entschuldigte sich der Vorsitzende Richter Volker Peterke sogar bei dem jungen Mann auf der Anklagebank: „Das war jetzt eine ziemlich weite Anfahrt für so einen kurzen Prozess“, sagt er. Der 23-Jährige ist seit April dieses Jahres vorläufig im Zentrum für Psychiatrie Weissenau bei Ravensburg untergebracht. Und wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, soll er dort noch einige Zeit bleiben.

 

Die Anklagebehörde hält den 23-Jährigen in seinem derzeitigen Zustand für gefährlich für die Allgemeinheit, es seien weitere rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten, heißt es in der sogenannten Antragsschrift, mit der die Staatsanwaltschaft die längerfristige Unterbringung des Backnangers in einem psychiatrischen Krankenhaus vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart erreichen will. Eine gefährliche Körperverletzung hat er nach ihren Ermittlungen bereits begangen – das Opfer war die eigene Mutter.

Unter dem Einfluss von Drogen zum Küchenmesser gegriffen

Der Angeklagte soll an einem späten Sonntagabend Anfang März dieses Jahres unter dem Einfluss von Drogen in der Küche der elterlichen Wohnung in Backnang mit seiner Mutter in Streit geraten sein. Dabei habe er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von knapp 20 Zentimetern ergriffen und der Mutter eine 15 Zentimeter lange und fünf Millimeter tiefe Schnittwunde im Halsbereich zugefügt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft leidet der 23-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie, die mit gelegentlichen akustischen Halluzinationen einhergeht.

Nach der Anklageverlesung wurde der Prozess unterbrochen, fortgesetzt soll er am 19. September werden. Dann soll auch der psychiatrischen Gutachter anwesend sein, der beim Prozessauftakt verhindert war, ohne den das Gerichtsverfahren jedoch nicht fortgeführt werden kann.

Der Kammervorsitzende Peterke gab jedoch schon bekannt, dass er mit dem Sachverständigen vor der Sommerpause telefonisch Kontakt aufgenommen habe, um die Möglichkeit einer Unterbringung auf Bewährung auszuloten. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass er dies derzeit nicht für zielführend halte, da ein bestimmter Blutwert des Backnangers eine Depotmedikation nicht zulasse. Er halte vielmehr noch eine Unterbringung für einen gewissen Zeitraum für erforderlich.

Für den Prozess sind drei weitere Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am 9. Oktober verkündet werden.