Prozess wegen versuchten Totschlags Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft für Gewaltexzess

Im Prozess wegen versuchten Totschlags gegen einen 23-Jährigen fällt nächsten Dienstag das Urteil.
Leonberg - Wenn es nach dem Willen des Staatsanwalts geht, droht einem 23-jährigen Leonberger eine lange Haftstrafe. In seinem Schlussplädoyer vor dem Landgericht Stuttgart, vor dem sich der junge Mann wegen versuchten Totschlags verantworten muss, forderte der Anklagevertreter eine siebenjährige Haftstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Nach Ansicht des Staatsanwalts trafen sich der Angeklagte und das Opfer in der Nacht zum 30. November vergangenen Jahres in der Europa Bar in der Klosterstraße in Leonberg und tranken zusammen Bier. Der 23-Jährige habe schon tagsüber und im Verlauf des Abends Bier, Wein und Schnaps getrunken und zwei Joints geraucht. Als der Kneipenbesitzer gegen 3 Uhr habe schließen wollen, seien beide Richtung Ausgang gegangen, wo der Angeklagte dem 56-Jährigen „ohne erkennbaren Anlass“ einen Faustschlag versetzt habe.
Das Opfer war in akuter Lebensgefahr
Anschließend habe er das wehrlose Opfer mit Schlägen und Tritten traktiert und Tische und Stühle auf ihn geworfen. Danach habe er ihn die Treppe hinunter nach draußen gestoßen, wo er ihm weitere Schläge und Tritte verpasste und ihm den Kopf auf den Boden geschlagen habe. Der Wirt sei nach draußen gekommen und habe versucht, das Opfer in Sicherheit zu bringen. „Da er ihn nicht auf die Beine brachte, schleifte er ihn ein Stück weit weg“, erklärte der Staatsanwalt.
Als der Kneipenbesitzer dann zurückgegangen sei, um die Polizei zu alarmieren, habe der Angeklagte seinem Opfer noch sechs Messerstiche in den Rücken versetzt und sei dann mit den Worten in die Kneipe zurückgegangen: „Den habe ich kaputt gemacht.“ Der 56-Jährige erlitt mehrere Brüche im Gesicht und an den Rippen und sei durch die Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden, so dass er nicht nur im Leonberger Krankenhaus, sondern anschließend auch noch in der Klinik Schillerhöhe in Gerlingen an der Lunge operiert werden musste.
Nach den Berechnungen des ärztlichen Sachverständigen hatte der 23-Jährige zum Zeitpunkt der Tat gegen 3 Uhr am Morgen einen Blutalkoholgehalt von 2,9 Promille. Dies führe jedoch nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit, da der junge Mann „eine massive Alkoholgewöhnung“ habe und am Morgen nach der Tat sechseinhalb Stunden später einen normalen Eindruck gemacht habe, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch immer einen Blutalkoholgehalt von knapp 1,4 Promille hatte.
„Das Geschehen lässt uns ratlos zurück“, erklärte Rechtsanwalt Boris Müller, der Verteidiger des Angeklagten, in seinem Plädoyer. Die Tat erinnere an Straftaten aus dem Obdachlosenmilieu, wo man zusammen gezecht habe, sich dann gestritten und geschlagen habe und am Ende keiner mehr wisse, warum. „Der Angeklagte war außer Rand und Band“, führte der Verteidiger weiter aus. Die Kombination aus Alkohol und Drogen habe ihn enthemmt und die Tat gefördert. „Er wusste nicht mehr, was er tut“, sagte Müller.
Urteil wird am 17. Juli gesprochen
Er bat das Gericht um eine Strafe, die nicht höher als fünfeinhalb Jahre ausfallen solle. Zudem solle der Angeklagte so früh wie möglich eine Therapie machen können. „Er hatte die Zeichen der Zeit erkannt und sich nach einer Drogenberatung freiwillig für eine Therapie in Freiburg angemeldet“, erläuterte der Anwalt. Leider sei ihm die Straftat Ende November dann dazwischen gekommen. „Aber er sollte jetzt die Möglichkeit bekommen, den Weg, den er vor der Tat beschritten hat, weiter zu gehen“, sagte der Verteidiger.
Der 23-Jährige erklärte in seinem Schlusswort, es tue ihm leid, was passiert sei, aber er wisse nicht, wie es dazu gekommen sei. Beim Prozessauftakt am Montag hatte er erklärt, er könne sich nur noch daran erinnern, dass er ein Taxi für einen Freund bestellt habe und wisse dann nur noch, dass er am nächsten Morgen in einer Zelle aufgewacht sei.
Nach seinen Angaben ist er bereits im Alter von elf oder zwölf Jahren mit Alkohol und Drogen in Kontakt gekommen. Als Teenager habe er unter der Woche Bier und Wein und am Wochenende Tequila und Wodka getrunken. Kokain habe er erstmals mit 14 probiert, danach habe er vor allem synthetische Drogen wie Speed und Ecstasy konsumiert.
Das Landgericht Stuttgart verkündet das Urteil am Dienstag, 17. Juli, um 14 Uhr.
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