Das befürchtete oder erhoffte Veto blieb aus: Andreas Singer aus dem Justizministerium soll neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart werden. Das Mitbestimmungsorgan der Richter bestätigte den Vorschlag von Guido Wolf.

Stuttgart - Der Ministerialbeamte Andreas Singer (46) soll neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart werden. Einen entsprechenden Vorschlag von Justizminister Guido Wolf (CDU) hat der Präsidialrat jetzt abgesegnet. Wie ein Ministeriumssprecher bestätigte, habe das Mitbestimmungsgremium der Richter die „ persönliche und fachliche Eignung“ Singers für das Amt bejaht. Wolf werde den Besetzungsvorschlag nun dem Staatsministerium zuleiten, sobald die Rechtsmittelfrist abgelaufen sei. Ob einer der drei Konkurrenten rechtlich gegen die Entscheidung vorgeht, war zunächst nicht zu erfahren.

 

Zittern vor Votum des Präsidialrats

In der Justiz hatte es erhebliche Zweifel gegeben, ob der Präsidialrat dem Minister folgen würde. Vorsitzender des Gremiums ist der Präsident des Landgerichts Tübingen, Reiner Frey. Er war selbst unter den Bewerbern und nach Singer am zweitbesten benotet worden. Wie das Gremium mit einer möglichen Befangenheit umgegangen sei, könne man nicht sagen, verlautete aus dem Ministerium; es entscheide in eigener Zuständigkeit. Singer war nach Stationen als Straf- und Zivilrechter, Pressesprecher und Geschäftsführer des Juristentages seit 2011 Leiter der Personalabteilung im Justizministerium.

Für Minister Wolf wird damit der Weg für eine weitere Neujustierung der Personalpolitik frei. Man habe in der Südwest-Justiz zahlreiche herausragende Juristinnen und Juristen, hatte er erklärt. Ziel müsse es sein, möglichst vielen „das Rüstzeug für herausgehobene Positionen mitzugeben“, sodass sie sich für Führungspositionen interessierten. Davon könne die Justiz nur profitieren. Zudem gebe es noch Nachholbedarf beim Anteil von Frauen in Führungspositionen, betonte Wolf.