Was SPD und FDP schon immer wollten, wollen nun auch Grüne und CDU: das Essensgeld von 51 Euro gibt es wie vor Corona wieder nur, wenn Abgeordnete an Sitzungen in Stuttgart teilnehmen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Abgeordnete des Landtags sollen künftig wieder nur dann ein „Essensgeld“ von 51 Euro erhalten, wenn sie an Sitzungen in Stuttgart persönlich teilnehmen. Künftig wird wieder eine Unterschrift in der Anwesenheitsliste verlangt, das Zuschalten per Video genügt nicht mehr. Auf diese Rückkehr zur Regelung aus der Zeit vor Corona haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP verständigt. Das Präsidium des Parlaments soll dies bei seiner nächsten Sitzung noch absegnen.