Das „Essensgeld“ bekommen Abgeordnete künftig wieder nur bei Anwesenheit. An der zweiten Subvention, dem vergünstigten Mittagstisch im Restaurant, wird nicht gerüttelt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Landtagsabgeordnete müssen sich vom 1. November an wieder in eine Anwesenheitsliste eintragen, wenn sie das „Essensgeld“ an Sitzungstagen erhalten wollen. Dies hat das Präsidium des Landtags nach Auskunft eines Sprechers in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit kehrt das Parlament zur Praxis aus der Zeit vor der Coronapandemie zurück. Der „Verpflegungsmehraufwand“ im Wert von 51 Euro pro Sitzungstag wird den Abgeordneten mit der Kostenpauschale von gut 2500 Euro vorab gewährt. Wer nicht persönlich teilnimmt, dem werden nachträglich jeweils 40 Euro abgezogen. Dies entspricht dem früheren Wert der Pauschale, der infolge einer automatischen Anpassung gestiegen ist.