Landtagsrestaurant „Plenum“ Abgeordnete essen weiter vergünstigt
Das „Essensgeld“ bekommen Abgeordnete künftig wieder nur bei Anwesenheit. An der zweiten Subvention, dem vergünstigten Mittagstisch im Restaurant, wird nicht gerüttelt.
Das „Essensgeld“ bekommen Abgeordnete künftig wieder nur bei Anwesenheit. An der zweiten Subvention, dem vergünstigten Mittagstisch im Restaurant, wird nicht gerüttelt.
Landtagsabgeordnete müssen sich vom 1. November an wieder in eine Anwesenheitsliste eintragen, wenn sie das „Essensgeld“ an Sitzungstagen erhalten wollen. Dies hat das Präsidium des Landtags nach Auskunft eines Sprechers in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit kehrt das Parlament zur Praxis aus der Zeit vor der Coronapandemie zurück. Der „Verpflegungsmehraufwand“ im Wert von 51 Euro pro Sitzungstag wird den Abgeordneten mit der Kostenpauschale von gut 2500 Euro vorab gewährt. Wer nicht persönlich teilnimmt, dem werden nachträglich jeweils 40 Euro abgezogen. Dies entspricht dem früheren Wert der Pauschale, der infolge einer automatischen Anpassung gestiegen ist.
Nur „am Rande“ wurde laut dem Sprecher der Nachlass beim Mittagstisch für Abgeordnete im Restaurant „Plenum“ thematisiert; es habe dazu im Präsidium aber keine Aussprache gegeben. Beschäftigte des Landtags zahlen für ein Essen und ein einfaches Getränk pauschal neun Euro, Parlamentarier 10,50 Euro. Regulär kosten die Mittagsgerichte samt Suppe oder Salat bis zu 14,90 Euro, zuzüglich des Getränkepreises. Die Landtagsdirektorin habe in der Sitzung auf eine „Gaststättenkommission“ verwiesen, die 2019 die Anforderungen für den Restaurantbetrieb formuliert habe. Daran seien Vertreter aller Fraktionen, der Landtagsverwaltung, des Finanzministeriums und des Landesbetriebs Vermögen und Bau beteiligt gewesen.
Ein Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz betonte, der dem Ressort unterstehende Landesbetrieb sei lediglich Dienstleister und verhandele Verträge nach den Vorgaben der Nutzer. Es sei „explizite Vorgabe“ des Landtags gewesen, dass der Pächter auch für Abgeordnete ein vergünstigtes Essen anbiete. Auf dieser Basis sei der Pachtvertrag 2019 gestaltet worden. Inwieweit dies die Pacht und damit die Einnahmen des Landes reduziert hat, ist nicht zu erfahren. Laut dem Landtagssprecher war es das Ziel, das Quartier um den Landtag durch ein „attraktives gastronomisches Angebot“ zu beleben; dazu trage auch die Nutzung als „Betriebskantine“ bei. Das Pachtentgelt stehe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nachlass, sondern werde von verschiedenen Faktoren bestimmt.
Sprecher der Fraktionen von Grünen, CDU und SPD verwiesen ebenfalls auf die Funktion als Betriebskantine. Wie üblich gebe es für Betriebsangehörige dort vergünstigte Preise. Die AfD-Fraktion wandte sich gegen den Preisnachlass für Parlamentarier. Ein Sprecher: „Die Abgeordnetendiäten sind hoch genug, um den gleichen Preis für das Mittagessen zu bezahlen, wie es jeder Bürger tun muss.“