Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil eines ehemaligen Polizeigewerkschaftler aus Schleswig-Holstein, der mehrfach Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten weitergegeben haben soll.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit einem Ex-Polizeigewerkschafter aus Schleswig-Holstein befasst, der wegen Geheimnisverrats verurteilt worden war. Der Mann soll mehrfach Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten weitergegeben haben. Das Landgericht Lübeck hatte ihn im Oktober 2022 zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. In einigen der angeklagten Fälle war er freigesprochen worden.

 

Die Staatsanwaltschaft und der frühere Polizeigewerkschafter haben Revisionen gegen dieses Urteil eingelegt. Darüber verhandelte der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. Die Staatsanwaltschaft wendet sich vor allem gegen die Freisprüche und die Höhe der Strafe. Sie hatte statt einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf eine niedrigere Strafe plädiert. Wann die Entscheidung fällt, wollte der Senat am Ende der mündlichen Verhandlung verkünden.