Vor Gericht entschuldigt er sich beim Opfer. Er wird zu einer Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld verurteilt.

Leonberg - Am Ende ging alles ganz schnell vor dem Leonberger Schöffengericht. Noch vor der umfangreichen Beweisaufnahme räumte der Angeklagte den Vorwurf der sexuellen Nötigung ein und ersparte damit dem 20-jährigen Opfer die Vernehmung. Zuvor hatten sich Richter, Verteidigung und Staatsanwalt im Falle eines Geständnisses auf eine Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich geeinigt.

 

Der 23-jährige Angeklagte hatte die junge Frau im Herbst in seiner Wohnung in Leonberg übernachten lassen. Im Laufe des Abends unternahm er mehrmals den Versuch, sie gegen ihren Willen zu küssen. Nachdem sich diese später schlafbereit in sein Bett gelegt hatte, drehte der Angeklagte sie auf den Bauch, setzte sich auf ihr Gesäß und fixierte ihre Hände. Dann zog er ihr den Büstenhalter aus und begann, sie am ganzen Körper unsittlich zu berühren. Nachdem es ihr gelungen war, ihn wegzustoßen, ließ er schließlich von ihr ab.

„Ich konnte mich nicht mehr beherrschen“

Bis auf das Geständnis wollte der Industriemechaniker keine weiteren Angaben machen. Aus einer dem Gericht vorliegenden Whats-App-Nachricht, die er dem jungen Opfer am darauffolgenden Tag geschickt hatte, entschuldigte er sich: „Ich bin eigentlich gar nicht so, aber als ich dich in meiner Wohnung gesehen hatte, konnte ich mich einfach nicht mehr beherrschen.“

Auch das Erscheinen des Opfers vor Gericht nutzte der 23-Jährige, um sich für sein Verhalten zu entschuldigen. Dabei wurde die junge Frau aus Mengen nicht zu der Sache an sich, sondern lediglich nach ihrem Wohlbefinden gefragt. „Klar, das Ganze habe ich noch immer im Hinterkopf“, sagte die Auszubildende. Belastend sei das schlimme Erlebnis aber nicht für sie. „Ich konnte alles ohne fremde Hilfe verarbeiten und habe mittlerweile einen Schlussstrich gezogen“, erklärte sie.

Für den sexuellen Übergriff fand der Richter Armin Blattner klare Worte: „Das ist keine Lappalie!“ Allerdings sei die Frage berechtigt, wie es dazu gekommen sei, dass die Frau, die den Angeklagten offenbar nur flüchtig gekannt habe, in dessen Wohnung gelandet sei. „Sie hätten die Signale ihrer Ablehnung erkennen müssen, zumal sich das Opfer auch körperlich gewehrt hatte“, sagte der Richter und verurteilte den Leonberger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Frau erhält 1000 Euro Schmerzensgeld

Außerdem muss der 23-Jährige als Auflage ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro an die junge Frau bezahlen. Weitere 2500 Euro gehen an die Bewährungshilfe Stuttgart. Mit diesem Urteil war das Schöffengericht auch der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger des bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Leonbergers hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten für ausreichend. „Wenn man sich in einer fremden Wohnung in ein fremdes Bett legt, dann werden doch gewisse Hoffnungen geweckt“, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer.

Der Richter Armin Blattner hoffte mit Blick auf die verhängnisvolle Nacht, dass es bei einem „einmaligen Ausrutscher“ bleibt. Abschließend gab er dem jungen Leonberger einen guten Rat mit auf den Weg: „Wenn eine Frau künftig ‚nein’ sagt, dann lässt man am besten die Finger weg!“