Die 20-Jährige behauptet vor Gericht, sie habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt.

Leonberg - Nachdem eine wichtige Zeugin nicht zum Gerichtstermin erschienen war, blieb dem Amtsrichter Josef Weiß am Ende nichts anderes übrig, als die Verhandlung zu vertagen und die Frau nochmals zu laden. Denn zu groß waren seine Zweifel an der Aussage der 20-Jährigen – diese hatte zunächst ihren Vater wegen Körperverletzung angezeigt, doch in der Verhandlung entlastete sie ihn und nahm stattdessen die volle Schuld auf sich.

 

Faustschlag und Ohrfeigen

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, dieser habe seine Tochter spät nachts im November 2016 am Bahnhof in Leonberg zusammengeschlagen. Laut Anklage soll der 58-Jährige der Tochter zunächst mehrere Ohrfeigen und dann einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Die von der Polizei angefertigten Bilder zeigten die Leonbergerin mit einer aufgeplatzten Lippe, einer Schwellung am Auge und abgebrochenen Fingernägeln.

Der selbständige Gebäudereiniger behauptete zwar, dass er damals außer sich war, weil seine Tochter wieder einmal die ganze Nacht durchgefeiert hat und obendrein auch noch angetrunken war. „Doch ich habe sie nur am Arm gepackt, damit sie endlich ins Auto einsteigt“, versicherte der Leonberger. Seine Tochter habe sich daraufhin losgerissen und sei mit dem Autoschlüssel weggelaufen. Dann habe seine Frau den Ersatzschlüssel gebracht. „Ich habe meine Tochter erst wieder gesehen, als sie zwei Stunden später mit der Polizei nach Hause kam, und dann erfuhr ich von der Anzeige“, sagte der Mann, der ohne rechtlichen Beistand erschienen war.

Psychische Probleme

Die 20-Jährige erzählte in der Verhandlung, dass sie gestritten hätten, weil sie sich nach der durchzechten Nacht nichts sagen lassen wollte. Doch von den Schlägen ihres Vaters wollte die Leonbergerin, die auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet hatte, nichts mehr wissen. „Ich war ziemlich betrunken und weiß zwar nicht mehr genau, wie ich es angestellt habe, aber ich hatte mir die Verletzungen selbst zugefügt“, sagte die Tochter. „Ich hatte damals psychische Probleme.“ Möglicherweise sei es auch dabei passiert, als sie versucht habe, sich aus dem Haltegriff ihres Vaters zu befreien. „Da hatte ich wild um mich geschlagen, das war ziemlich aggro!“

Laut einer Polizistin hatte die junge Frau bei der Vernehmung auf der Wache erzählt, dass es immer wieder Probleme in der Familie gibt und sie regelmäßig von ihrem Vater geschlagen wird. Im Vorfeld der Verhandlung wollte die Leonbergerin dann aber die Anzeige gegen ihren Vater offenbar zurückziehen. Doch dafür war es zu spät, denn die Staatsanwaltschaft hatte bereits Ermittlungen aufgenommen.

200 Euro Ordnungsgeld

Klarheit erhoffte sich das Gericht durch die Aussage der Freundin, die damals nach der Party-Nacht in Stuttgart mit der 20-Jährigen am Bahnhof eingetroffen war, dem Gericht aber fernblieb. Auch die Versuche des Richters, die Magstädterin vom Gerichtssaal aus telefonisch einzubestellen, blieben ohne Erfolg. „Bei der Polizei hatte sie ihre Aussage gemacht, mal sehen, ob sie auch dabei bleibt“, sagte Richter Weiß mit Blick auf die Fortsetzung – er verhängte auf Antrag des Staatsanwalts ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro gegen die unentschuldigt fehlende Frau.

Auch der Taxifahrer, in dessen Auto die Zeugin in der Nacht eingestiegen war, konnte nichts Zielführendes beitragen. Obwohl er angab, bis auf ein Streitgespräch zwischen Vater und Tochter nichts mitbekommen zu haben, versicherte er gleich mehrmals und danach aber gar nicht gefragt, dass der 58-Jährige seine Tochter nicht geschlagen hat – das verwunderte den Richter doch stark.

Am Ende der ergebnislosen Verhandlung nahm sich Richter Weiß die 20-Jährige nochmal zur Brust. „Nur eine der beiden Versionen stimmt, aber beide werden Konsequenzen haben – entweder für Ihren Vater, der sich einer Körperverletzung schuldig gemacht hat, oder eben für Sie wegen falscher Verdächtigung“, ließ er die Frau schon mal vorsorglich wissen. Diese gab sich kleinlaut: „Mit den Folgen muss ich dann wohl leben.“