Das Landgericht hat zwei Äußerungen in einem Interview zur Lage im Leonhardsviertel der Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle für zulässig erachtet, eine dritte sollte sie nicht wiederholen. Der Kläger geht in Berufung.

Eine Gemeinderatsmehrheit will bis zur Sommerpause einen Bebauungsplan zum Verbot von Bordellen, Animierlokalen und Spielhöllen im Stuttgarter Leonhardsviertel beschließen. Das hätte negative Folgen für die dort ansässigen Betriebe in diesen Kategorien. So sieht sich etwa ein Betreiber von zwei Laufhäusern mit einem jährlichen Umsatzverlust in sechsstelliger Höhe konfrontiert, weshalb zu erwarten ist, dass er gegen den Beschluss klagen wird.