Darf man sagen, dass ein Bordell illegal betrieben wird?
Der vor allem betroffene Bordellbetreiber fokussiert sich im Widerstand gegen die Pläne seit Jahren auf Bezirksvorsteherin Kienzle – vor allem seit sie in einem Interview mit der Kontext-Wochenzeitung drei Behauptungen aufgestellt hat, die ihm gegen den Strich gehen.
Er strengte ein Zivilverfahren an, um zu verhindern, dass Kienzle diese öffentlich wiederholt. An diesem Donnerstag hat das Landgericht in der vierten Runde so geurteilt wie im Verfügungsverfahren. Demnach darf die ehrenamtliche Politikerin weiter die Meinung äußern, der Kläger betreibe ein Bordell und das Haus Leonhardstraße 7 werde illegal als Bordell genutzt. Das ist auch die Sicht der Verwaltung, die nach dem Urteil betonte: „Im Leonhardsviertel wurde bis heute keine Baugenehmigung für ein Bordell erteilt.“ Der Kläger könne „einen baurechtlich legalen Betrieb nicht vorweisen, da es keine förmliche Genehmigung in einem baurechtlichen Verfahren gegeben hat. Aus baurechtlicher Sicht muss sein Betrieb als illegal eingeordnet werden.“
Eine pauschale Feststellung bleibt strafbewehrt
Untersagt bleibt Kienzle aber die ohnehin sehr allgemein gehaltene Aussage, die Puffbesitzer im Quartier würden nur eine „gewerbliche Zimmervermietung“ anmelden. Diese gestattet nur das Übernachten, nicht aber den Beischlaf. Weil sie jedes Haus und jede Hintertür kennt, könnte Kienzle dafür unzählige Beispiele nennen. Im nun vom Kläger angestrengten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht dürften die Amtsspitzen als Zeugen die Faktenlage final klären. Aktuell heißt es nur: Pauschale Äußerungen seien bei einer komplexen Aktenlage immer schwierig. Ordnungsbürgermeister Clemens Maier hatte sich schon im vergangenen Frühjahr die Mühe gemacht, den Bordellbetreiber in einem einstündigen Gespräch über seine Haltung aufzuklären.
Bis zum nächsten Gerichtstermin unterhält der Kläger, der zwei Drittel der Verfahrenskosten bezahlen muss, Öffentlichkeit und Politik mit seiner Interpretation der Rechtslage. Wenige Minuten nach der Urteilsverkündung hat er diese breit gestreut. Der vor allem als Sportrechteanwalt bekannte Christoph Schickardt wies darauf hin, dass es keine gute und schlechte Prostitution gebe, sondern diese immer auf Unterdrückung und Ausbeutung basiere. Die Gegenseite habe mit ihrer Klage nur erreicht, dass die Illegalität ihrer Betriebe nun auch zivilgerichtlich festgestellt worden sei.
Sieg trotz Gegentor
Für seine Mandantin betonte Schickardt, sie habe einen deutlichen 2:1-Erfolg eingefahren, wobei über das Gegentor auch noch diskutiert werden könnte. Der Kläger wiederum wertete den Spielausgang als „Teilerfolg“. Er sei aber „schockiert“, weil das Gericht eine angeblich „erdrückende Beweislast“ ignoriert habe, wo doch alle drei von ihm monierte Aussagen „Lügen“ seien.
Stadt Stuttgart stellt sich vor Kienzle
Die städtische Pressesprecherin Susanne Kaufmann betonte nach dem Urteil, die Stadt würdige Kienzles „Engagement gegen Armutsprostitution, ihren Kampf gegen illegale Prostitutionsstätten und ihr Ziel einer langfristigen Aufwertung des Leonhardsviertels“. Dies sei auch im städtischen Interesse. Die Verwaltung bezahle den Rechtsbeistand, „damit sie die bestmögliche juristische Unterstützung hat“. Das gelte nicht nur für die aktuelle Klage, sondern auch für eine etwaige noch folgende Auseinandersetzung mit einem Boulevardblatt, dessen Berichterstattung über das Verfahren zwar dem Bordellbetreiber gefallen dürfte. Kienzle dagegen muss diverse Tatsachenbehauptungen als so falsch wie ehrenrührig empfinden.