Wegen Vorwürfen einer LGBTI-Aktivistin ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Boris Palmer. Jetzt ist klar: Der Tübinger Oberbürgermeister ist unschuldig.
Tübingen - Der Streit zwischen Boris Palmer und seiner grünen Parteifreundin Maike Pfuderer hat – zumindest juristisch – ein schnelles Ende gefunden. Die Grünen-Politikerin aus Stuttgart hatte Anzeige gegen den Tübinger Oberbürgermeister erstattet.
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Auslöser soll ein Wortwechsel auf der Plattform Facebook gewesen sein, in dem Palmer die transsexuelle Politikerin unter anderem mit ihrem früheren männlichen Vornamen anspricht.
Diesen hatte sie nach einer Geschlechtsumwandlung abgelegt. Durch Palmers Äußerungen fühlte sich die Stuttgarterin beleidigt und „herabgewürdigt“. Er habe absichtlich gegen das Offenbarungsverbot im Transsexuellengesetz verstoßen, so Pfuderers Vorwurf. Paragraf 5 des Gesetzes verbietet die Offenbarung und Ausforschung früherer Vornamen gegen den Willen der betroffenen Person.
Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte
Das sah die Tübinger Staatsanwaltschaft anders und erklärte den Stadtchef nun für unschuldig. In der Begründung heißt es, dass sich die Vorgaben im Transsexuellengesetz an staatliche Organe wie Behörden richten. Auch wegen Beleidigung könne er nicht belangt werden. Palmers Kommentare auf Facebook mögen „taktlos und unhöflich sein“, die Grenze einer strafbaren Beleidigung erreichten sie jedoch nicht, so die Staatsanwaltschaft.
Reaktionen der Beteiligten
Dementsprechend fühlt sich der Tübinger OB nun in seiner Sichtweise bestätigt. „Maike Pfuderer war vollkommen bewusst, dass ihre Anzeige aussichtslos ist“, sagte Palmer. Die Grünen-Politikerin habe trotzdem den von ihr gewünschten Effekt erzielt. Viele Medien schrieben über den Vorfall mit der Schlagzeile „Palmer angezeigt“. „Ziel dieser Menschen ist es doch, mich mit haltlosen Vorwürfen und künstlicher Empörung moralisch zu vernichten“, sagte der Politiker, der sich von der LGBTI-Community in einen „asymmetrischen Meinungskampf“ verwickelt sieht.
Pfuderer will das Thema indes weiterverfolgen. Sie ziehe eine Privatklage in Erwägung, sagte sie am Mittwoch unserer Redaktion. Außerdem wolle sie daran arbeiten, dass Verstöße gegen das Transsexuellengesetz vor Gericht als Straftaten bestand haben. „Der Paragraf 5 ist bisher ein zahnloser Tiger.“ Pfuderer wolle mit der Arbeitsgemeinschaft ‚QueerGrün’ auf Bundesebene erreichen, dass Äußerungen wie die von Palmer – wenn also eine transsexuelle Person mit altem Namen angesprochen wird – künftig unter Strafe gestellt werden, sagte sie. Auch ins Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl 2021 sollen ihre Pläne Einzug finden.