In Hamburg zahlt ein Pkw-Fahrer für den Verstoß gegen Diesel-Fahrverbote nur 20 Euro. In Stuttgart dürfte es, nach allem was jetzt absehbar ist, teurer werden.

Stuttgart - Wenn Anfang 2019 in Stuttgart erste Diesel-Fahrverbote in Kraft treten, könnte die Nichtbeachtung mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet werden – wie bisher bei Verstößen gegen das Gebot, nicht ohne grüne Umweltplakette in die Umweltzone Stuttgart einzufahren. Die 80 Euro sind viermal so viel wie in Hamburg von Pkw-Fahrern verlangt wird, wenn man gegen die dort nur straßenweise geltenden Diesel-Fahrverbote verstößt. Michael Münter, Referatsleiter und Mitarbeiter von OB Fritz Kuhn (Grüne), berichtete am Dienstag dem Technik-Ausschuss.

 

Die Rechtsgrundlage sei unterschiedlich, sagte er später unserer Zeitung. Das bisherige Vorgehen in Stuttgart basiere auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz, in Hamburg auf der Straßenverkehrsordnung. Würde man wie bisher verfahren, sei der Aufwand für die neue Beschilderung „überschaubar“. Es müssten 38 Hinweisschilder auf die Umweltzone aktualisiert, 28 neu errichtet werden. Näheres über die Verkehrsbeschränkung soll sich aus dem künftigen Luftreinhalteplan ergeben. Bis dahin dürfte auch noch zwischen Stadt und Land diskutiert sein, wie hoch das Bußgeld sein sollte.

Können auch geparkte Autos kontrolliert werden?

Im Moment werde überlegt, ob man abgestellte Autos kontrolliere, sagte Münter. Der sogenannte „ruhende Verkehr“ ist in der Zuständigkeit der Stadt, die Kontrolle des „fließenden Verkehrs“ in der Verantwortung der Polizei. Die Deutsche Polizeigewerkschaft meint freilich, die Polizei sei in Stuttgart dafür im Zusammenhang mit Fahrverboten personell nicht ausgestattet.

Außerdem im Video: Stichwort Dieselskandal – worum genau geht’s? Worum streiten Politik und Hersteller? Wie nahm der Skandal seinen Anfang und was ist seitdem passiert? Mit unserem 10-Fakten-Video erhalten Sie den Überblick.