Im Machtkampf beim VfB Stuttgart haben sich nun auch die Präsidiumskollegen von Claus Vogt zu Wort gemeldet. Rainer Adrion und Christian Riethmüller schaffen Klarheit in einem wichtigen Punkt.

Sport: Dirk Preiß (dip)

Einen Tag nach dem großen Knall beim VfB Stuttgart haben sich nun auch Rainer Adrion und Christian Riethmüller offiziell zu Wort gemeldet – als der „mehrheitliche“ Teil des Vereinspräsidiums des VfB Stuttgart (e. V.). Dessen drittes und hochrangigstes Mitglied, der Präsident Claus Vogt, hatte am Donnerstag eine Stellungnahme bezüglich seiner Abwahl als Vorsitzender des Aufsichtsrats der VfB AG veröffentlicht, der Adrion und Riethmüller explizit nicht zugestimmt hatten.

 

Dies machen die beiden nun noch einmal klar: „Wir konnten nicht zustimmen.“ Adrion erklärt zwar, er habe versucht, die Abstimmung, die letztlich zur Abwahl führte, am Dienstag in der Aufsichtsratssitzung zu verhindern. „Ich bin der Meinung, dass dieser Zeitdruck nicht nötig war“, sagt der VfB-Vizepräsident, der auch gegen die Abwahl votiert hatte. Beide bedauern zudem die Art und Weise dieser Sitzung. Letztlich fand die Abwahl aber statt, Tanja Gönner ist seitdem Aufsichtsratschefin der VfB AG. Die Enthaltung von Christian Riethmüller änderte daran nichts.

„Ich habe mich bei der Abwahl nur enthalten, weil ich als Präsidiumsmitglied auf der einen Seite das mich moralisch bindende Ausgliederungsversprechen nicht brechen wollte“, erklärt der Tübinger nun, „auf der anderen Seite habe ich aber auch die Notwendigkeit gesehen, aufgrund des gegebenen Vertrauensverlustes der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Vorsitzenden durch eine Neubesetzung des Vorsitzes im Aufsichtsrat die Handlungsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen.“ Vogt hatte noch vor der Abstimmung die Sitzung verlassen und sieht sie im Nachgang als „rechtlich fragwürdig“ an.

Zudem kritisierte er die herbeigeführte Trennung von Präsidentenamt und Vorsitz im Aufsichtsrat, deren Einheit den Mitgliedern bei der Ausgliederung versprochen worden war. Nur: Adrion und Riethmüller bestätigten nun erstmals offiziell, dass Vogt selbst diese Zusage im Rahmen der Verhandlungen über den Einstieg von Porsche als Investor der VfB AG gemacht hatte.

Adrion war gegen die Abwahl, Riethmüller hat sich enthalten

„Die Porsche AG hat in den Beteiligungsverhandlungen die konkrete Erwartung verknüpft, dass Claus Vogt den Aufsichtsratsvorsitz abgibt“, heißt es in der Stellungnahme vom Freitagnachmittag. Und weiter: „Nachdem der Präsident dies schriftlich akzeptierte, haben die weiteren Präsidiumsmitglieder und die Mehrzahl der Aufsichtsräte dem zugestimmt.“ Zuletzt hatte Vogt gefordert, zuerst müssten die Mitglieder befragt werden.

Adrion und Riethmüller machten aber auch noch einmal deutlich, dass die Mitgliederversammlung des e. V. nicht direkt Einfluss auf die Besetzung der Aufsichtsratsspitze hat. Sie könne aber „bei Unzufriedenheit die Vereinsvertreter über Abwahlanträge in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung jederzeit abwählen“. Das Duo bekräftigt zudem Kernpunkte der Ausgliederung.

„Es ist satzungsgemäß festgeschrieben, dass unser Verein mit mindestens 75,1 Prozent Anteilseigner an der AG ist. Das bleibt so und dafür stehen wir. Deswegen wird unser Einfluss als Mutterverein VfB Stuttgart 1893 e. V. immer über die Hauptversammlung gewährleistet bleiben, unabhängig davon, wer die Hauptversammlung leitet“, heißt es.

An der VfB AG sind neben dem Hauptverein die Autobauer Mercedes-Benz und Porsche (je ungefähr zehn Prozent) sowie in kleinem Rahmen die Jako AG beteiligt. Zuletzt wurde auch suggeriert, durch den forschen Einstieg von Porsche mit den neuen Aufsichtsräten Lutz Meschke und Albrecht Reimold sei die Einhaltung der 50+1-Regel beim VfB in Gefahr. Auch das bestreiten nun Adrion und Riethmüller: „Wir, der Verein und unsere Partner, bekennen uns klar zu der 50+1-Regel.“

Unklar ist, wie es nun mit Claus Vogt weitergeht. Chef des Aufsichtsrats ist er nicht mehr, lediglich normales Mitglied. Als Präsident ist er noch bis 2025 gewählt, nach den neuesten Erkenntnissen ist es aber höchst fraglich, ob er dieses Amt weiterführen kann.