Es sind zwar nur zwei Tage, aber erstmals in der Geschichte Bayerns wird eine Frau an der Spitze des Freistaats stehen. Der kurzzeitige Aufstieg der Landtagspräsidentin Barbara Stamm hat mit der Verfassung zu tun.

München - Zum ersten Mal in der Geschichte Bayerns wird kommende Woche eine Frau an der Spitze des Freistaats stehen - wenn auch nur für gut zwei Tage: Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU). Das kommt so: Horst Seehofer (CSU) tritt mit Ablauf des 13. März als Ministerpräsident zurück, und mit ihm geht auch sein Kabinett. Denn laut bayerischer Verfassung hat der Rücktritt des Ministerpräsidenten „den Rücktritt der Staatsregierung zur Folge“. Markus Söder (CSU) soll aber erst am 16. März im Landtag zu Seehofers Nachfolger gewählt werden.

 

Am 14. und 15. März und am 16. März bis zum Zeitpunkt von Söders Wahl gibt es also keinen Regierungschef und keine Regierung. Und da kommt Barbara Stamm ins Spiel. Denn in der Landesverfassung heißt es: „Bis zur Neuwahl eines Ministerpräsidenten geht die Vertretung Bayerns nach außen auf den Landtagspräsidenten über.“

Nicht mal der Landtag kann Stamm absetzen

Für diese Zeit hat Stamm übrigens eine Job-Garantie, denn in der Verfassung heißt es weiter: „Während dieser Zeit kann der Landtagspräsident vom Landtag nicht abberufen werden.“