Ein 57-jähriger Mann hortet im Keller seines Hauses in Sachsenheim 240 Feuerwaffen, darunter Panzerfäuste und Maschinengewehre. Der Mann, der keinen Waffenschein besitzt, muss sich nun vor Gericht verantworten.

Digital Desk: Ann-Kathrin Schröppel (aks)

Vaihingen/Enz - Die Anklage, die am Mittwochmorgen im Großen Sitzungssaal des Vaihinger Amtsgerichts (Kreis Ludwigsburg) verlesen wird, dauert eine knappe halbe Stunde. Als die Staatsanwältin endet, greift sie zu ihrem Wasserglas. Ihre Kehle muss durch das lange Vorlesen trocken sein. Exakt 119 Punkte umfasst die Anklageschrift – ein Punkt für jede Waffe und für jede Art von Munition, die der 57-Jährige aus Sachsenheim zu Hause in seinem Keller gehortet hatte.

 

Unerlaubter Waffenbesitz, unerlaubter Besitz von scharfer Munition, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie mehrere Verstöße gegen das Kriegswaffengesetz – so lauten die Vorwürfe gegen den Mann, der bis vor knapp drei Jahren unbehelligt sein Waffenlager ausstatten konnte.

240 Feuerwaffen im Keller gefunden

Am 2. Dezember 2015 jedoch stand die Polizei vor der Tür seines Wohnhauses in Sachsenheim – und entdeckte das riesige Waffenarsenal. Insgesamt wurden im Keller des Mannes 240 Feuerwaffen sichergestellt: 140 Lang- und 70 Kurzwaffen, Maschinengewehre, Panzerfäuste und eine Vielzahl von Waffenteilen, die der Angeklagte, der keinen Waffenschein besitzt, in den vergangenen Jahren gekauft hatte. Zudem fanden die Ermittler mehrere Gramm Schwarzpulver, scharfe Munition für unterschiedliche Kaliber, ein Fallmesser sowie pyrotechnische Munition, für deren Besitz eine Genehmigung erforderlich ist.

Der Angeklagte hört aufmerksam zu, als die Staatsanwältin all die verschiedenen Waffen auflistet, die an jenem Dezembertag sichergestellt wurde. Eigene Angaben zur Sache will er an diesem ersten Verhandlungstag nicht machen, lässt er seinen Anwalt mitteilen.

Schwarzpulver auf Echtheit geprüft

Für den nächsten Verhandlungstag hat der Richter mehrere Gutachter geladen. Einer von ihnen kommt vom Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamtes aus Stuttgart. Dort haben Experten die Echtheit des beschlagnahmten Schwarzpulvers untersucht.

Auf die Spur des Sachsenheimers waren Ermittler aus Hessen gekommen. Beamten des dortigen Landeskriminalamts war der Mann aufgefallen, weil er bei einem Internethändler drei Maschinenpistolen gekauft hat. Das Geschäft war auf den legalen Handel mit Dekorationswaffen spezialisiert – allerdings wussten die hessischen Ermittler, dass solche Dekowaffen von einigen Kunden zu echten Schusswaffen umgebaut worden waren. Es bestand also der Verdacht, dass der Sachsenheimer dies ebenso getan hat. Experten überprüften deshalb 57 Kurz- und 40 Langwaffen des Mannes darauf, ob er sie, wie es im Beamtendeutsch heißt, wieder schusstauglich gemacht hatte. Tatsächlich, trug die Staatsanwältin am Mittwoch vor, sei dies bei einigen Waffen der Fall gewesen.

Kein terroristischer Hintergrund

Ungeklärt ist noch, warum der Angeklagte ein so großes Waffenarsenal angelegt hatte. Einen terroristischen Hintergrund schlossen die Ermittler rasch aus. Ein Polizeisprecher sagte nach der Beschlagnahmung im Dezember 2015: „Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Mann um einen Waffennarr handelt, er sammelt die Waffen wahrscheinlich als eine Art Hobby.“

Dafür könnte auch die Tatsache sprechen, das sich unter den Waffen einige historische Stücke befanden. So besaß der Sachsenheimer mehrere alte Karabiner und Repetiergewehre. Ein Wehrsportgewehr der Bundeswehr aus den 1950er Jahren war ebenso in seinem Besitz, wie eine Signalpistole aus der ehemaligen DDR oder ein sogenannter Reichsrevolver aus dem frühen 20. Jahrhundert.

Angeklagtem drohen bis zu fünf Jahre Haft

Der Prozess wird am 5. September fortgesetzt. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten mindestens ein Bußgeld, das Kriegswaffengesetz sieht sogar Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren vor.